Mit einer Neufassung des Ladenöffnungszeiten-Gesetzes will Mecklenburg-Vorpommern seine Bäderregelung ausweiten. Im Interesse des Tourismus und eines fairen Wettbewerbs sei es wichtig, gleiche Bedingungen wie im benachbarten Schleswig-Holstein zu schaffen, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Schweriner Landtag.
Die aktuelle noch bis zum 14. April gültige Bäderregelung gilt für 62 Orte in MV, Ortsteile und herausragende Freizeiteinrichtungen. Sie ermöglicht bislang erst ab dem 15. April eines Jahres Sonntagsöffnungen. Nur wenn Ostern in einem Jahr in den Monat März fällt, dürfen Geschäfte auch schon ab dem 15. März sonntags öffnen. Handelsvertreter hatten für Mecklenburg-Vorpommern schon länger eine Ausweitung der Sonntagsöffnung in den Badeorten gefordert und das mit der Konkurrenz zum Nachbar-Bundesland begründet. Kirchen und Gewerkschaften beharren hingegen auf möglichst begrenzten Sonderöffnungszeiten.
Die erweiterte Rechtslage in Schleswig-Holstein habe sich bewährt und die dortige Verordnung sei inzwischen zum zweiten Mal verlängert worden, betonte Meyer. Die Bäderverordnung gilt dort für die Zeiträume vom 17. Dezember bis zum 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober. In diesen Zeiträumen dürfen in ausgewählten Orten Geschäfte des täglichen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Dies solle künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten. Meyer appellierte an die Gewerkschaft Verdi, ihre Ankündigungen, gegen die Gesetzesänderung gerichtlich vorgehen zu wollen, nicht umzusetzen.
Paul-Joachim Timm von der AfD verwies darauf, dass sich seine Fraktion ebenfalls schon für erweiterte Sonntagsöffnungen eingesetzt habe. „Flexibilität stärkt das Saisongeschäft und wie wir alle wissen, wird im Sommer das Geld verdient“, sagte er. Der FDP-Abgeordnete David Wulff sagte, die geplanten Änderungen seien lediglich kleine Schritte in die richtige Richtung. Seine Partei sei für eine ganzjährige Bäderregelung, um den ganzjährigen Tourismus im Land zu steigern.