Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht in der Einführung von Basishonoraren für Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Schritt hin zu einer fairen und sachgerechten Entlohnung von selbstständigen Kreativen.
Doch müsse die Verankerung von Vergütungsregeln in der Kulturförderung einhergehen mit einer Aufstockung der Landesmittel. „Damit das Signal Wirkung entfaltet, müssen Fördertöpfe gefüllt und branchenübergreifende Honorare eingeführt werden“, forderte Frank Schischefsky von Verdi Nord in einer am Mittwoch in Schwerin verbreiteten Mitteilung.
Auf der Landeskulturkonferenz in der Vorwoche in Wismar hatte Kulturministerin Bettina Martin (SPD) erklärt, dass die Gewährung von Basishonoraren bereits in der Kulturförderrichtlinie des Landes verankert sei. Somit fänden verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler künftig für Projekte Anwendung, die durch das Land gefördert werden. „Eine gerechte Bezahlung – auch im Kulturbetrieb – ist uns wichtig“, betonte Martin. Mecklenburg-Vorpommern sei Vorreiter in einem Prozess, der schon seit langem bundesweit diskutiert werde.
Mit der Basisförderung sei zudem ein Instrument geschaffen, das weniger Bürokratie und mehr Planbarkeit für Kunst- und Kulturschaffende erzeuge. Diese Förderung richte sich an Einrichtungen, die einen ganzjährig laufenden Betrieb zur Erbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten müssen.
Nach den Vorstellungen der Gewerkschaft sollen sich die Künstlerhonorare am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren. Bei den Berechnungen müssten aber weitere Faktoren berücksichtigt werden, die für die Selbstständigkeit notwendig seien. Dazu zählten Kosten für soziale Absicherung, Betriebskosten, sowie Vor- und Nachbereitungszeiten. Laut Verdi fordern die Kulturverbände Mecklenburg-Vorpommerns eine Erhöhung der Fördermittel um 2,7 Millionen Euro, um die Angebotsvielfalt und -qualität durch nicht-öffentliche Kulturträger landesweit erhalten zu können.