Wegen Drogenhandels im großen Stil hat das Landgericht Schwerin einen 27-Jährigen zu sechs Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Mann hatte gestanden, zwischen 2017 und 2019 vor allem in Schwerin in 43 Fällen mit Marihuana und Amphetaminen gehandelt zu haben. Etwa die Hälfte der Fälle wertete das Gericht als bewaffneten Drogenhandel, da der Mann in seiner Wohnung zwei Schreckschusspistolen hatte, um gegebenenfalls seine Geschäfte «abzusichern».
Zusätzlich ordnete das Gericht den Einzug von 854 300 Euro an. Das entspricht der geschätzten Summe, die der Angeklagte durch seine Drogengeschäfte zwischen 2017 und 2019 eingenommen hat. Laut Gesetz werden nur die Einnahmen berücksichtigt, nicht aber die Ausgaben für die Einkäufe der Drogen.
In das aktuelle Urteil floss das Strafmaß aus einem vorigen Urteil aus dem Jahr 2021 ein. Damals war der Mann bereits wegen Drogenhandels im Jahr 2020 zu sechs Jahren Gefängnis und der Einziehung von 140 000 Euro Drogen-Einnahmen verurteilt worden. Das Gericht erhöhte das Strafmaß um lediglich neun Monate, da der Angeklagte Reue und Einsicht gezeigt habe.
Außerdem hatte er nach dem ersten Prozess den Ermittlern zahlreiche Straftaten offenbart, die nun zum zweiten Prozess führten. Zudem nannte er Namen zahlreicher seiner Kunden und die einiger mutmaßlicher Mittäter. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten.