Mutmaßliche Mitglieder des rechtsextremen Vereins „Hammerskins Deutschland“ klagen gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium. Es seien insgesamt zwölf Klagen eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Das Gericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Die Kläger stammten aus dem Saarland, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Verein „Hammerskins Deutschland“ und dessen regionale Ableger im September verboten. Die Organisation agiere gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihr Zweck laufe den Strafgesetzen zuwider, hieß es zur Begründung. Wann am Bundesverwaltungsgericht über die Klagen verhandelt wird, ist noch offen.
Bei einer Razzia hatte die Polizei Mitte September in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt fünf Objekte in Jamel und Grevesmühlen bei Wismar, auf der Insel Usedom sowie in Anklam durchsucht. Dabei hatten die Beamten mehrere Klein- und Langwaffen, Messer und Sprengstoff sichergestellt. Die beschlagnahmten Gewehre waren teilweise funktionsfähig.
In Anklam fanden die Beamten zudem einen Vereinsraum der „Hammerskins Pommern“. Neben Unmengen von T-Shirts, Pullovern, Schals, Schildern, Flaggen, Wimpeln, Tassen, Schmuck oder Aufklebern gab es laut Ministeriumsangaben von damals eine große Holztafel mit der entsprechenden Inschrift.