Dienstag, 26.November 2024 | 05:42

Nach Tod von Einjährigem: Mutter schildert Überforderung

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Eine wegen Mordes an ihrem einjährigen Sohn angeklagte Frau hat vor Gericht persönliche Überforderung geschildert.

Sie habe gemerkt, dass sie nichts mehr hinbekomme, erinnerte sich die 24-Jährige während der Verhandlung am Montag am Landgericht Rostock an die Zeit vor dem Tod des Kindes im Jahr 2021. Bei der Befragung zu ihrer persönlichen Geschichte ging es etwa um ihre wechselnden Beziehungen zu Männern.

Sie wollte nach eigener Aussage eigentlich allein sein und habe sich nicht mehr richtig binden können. Gleichzeitig habe sie aber auch nicht allein sein wollen. Zuvor habe ein Mann, mit dem sie zeitweise zusammen war und in dessen Restaurant sie arbeitete, die Beziehung verheimlichen wollen. „Mir ging es nicht gut.“

Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen Mord vor. Sie habe im September 2021 in Güstrow ihren einjährigen Sohn verhungern und verdursten lassen. Sie habe ihr Kind aus niedrigen Beweggründen getötet und es nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt. Das Kind soll unter anhaltender Mangelernährung gelitten haben.

Bei der Verhandlung am Montag ging es auch um die Umstände des Todes. Die Angeklagte schilderte, dass der Sohn zu dem Zeitpunkt eine akute Durchfallerkrankung durchgemacht habe. Demnach ging sie am Abend des 20. Septembers 2021 zu ihrem damaligen benachbarten Freund.

Das Kind starb in der Nacht an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern bei hochgradigem Flüssigkeitsverlust und Austrocknung infolge der infektiösen Durchfallerkrankung.

Die Frau konnte dem Richter nicht sagen, wann für sie der Punkt erreicht gewesen wäre, einen Arzt hinzuzuziehen. Nach eigener Aussage nahm sie selbst zu dem Zeitpunkt regelmäßig Schmerzmittel wegen verschiedener Beschwerden und trank am fraglichen Abend auch Alkohol. Der Sohn habe immer mal wieder Durchfall gehabt.

Auch bei der Nacherzählung ihres Werdegangs unter anderem mit einer abgebrochenen Ausbildung als Restaurantfachfrau und mehreren aufeinanderfolgenden Beziehungen hatte die Angeklagte teils Mühe.

Laut Anklage soll sie ihre Fürsorgepflicht auch gegenüber ihrem anderen, damals vierjährigen, Sohn gröblich verletzt haben.

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