Das Oberlandesgericht Rostock befasst sich am Freitag erneut mit dem zehn Jahre zurückliegenden Betrug einer Arzthelferin und einer Apotheken-Angestellten mit Medikamenten. Der Apotheker, bei dem eine der Frauen beschäftigt war, fordert im Rahmen einer Berufung gegen ein zivilrechtliches Urteil Geld von der Arzthelferin und dem Arzt, bei dem sie arbeitete.
2018 hatte das Landgericht Schwerin in einem Strafverfahren Bewährungsstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahre gegen die Frauen verhängt, weil sie zwischen 2012 und 2013 mit gefälschten Rezepten Medikamente gestohlen hatten, vor allem Aufputsch- und Wachstumsmittel, die sie in der Kraftsport-Szene zu Dopingzwecken veräußerten. Beide Frauen hatten gestanden. Den Krankenkassen entstand dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 370.000 Euro.
Der Apotheker fordert nun von der Arzthelferin fast 95.000 Euro, die er inzwischen wegen des Betrugs an die Krankenkassen gezahlt hat. Außerdem strebt er auch die Verurteilung des Arztes an, in dessen Praxis die Rezepte ausgestellt worden waren, wegen unzureichender Praxisorganisation und Überwachung seiner Angestellten. Er macht auch gegen ihn den Betrag geltend. Mit seiner Angestellten hatte sich der Apotheker laut Oberlandesgericht arbeitsgerichtlich geeinigt.