Viel hatte der ehemalige Bundesverkehrsminister und spätere „Dschungelcamp“-Teilnehmer Günther Krause nach dem Urteil gegen ihn nicht zu sagen. „So ist es“, kommentierte er den Ausgang des Bankrottprozesses am Mittwoch am Landgericht Rostock.
Zuvor hatte das Gericht wegen Bankrottdelikten und versuchten Betrugs eine Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten bei einer Bewährungszeit von vier Jahren verhängt. Zudem ordnete es 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit und den Einzug von mehr als 70.000 Euro an. Ob das Geld tatsächlich aufgetrieben werden kann, ist fraglich. Das hat der Prozess verdeutlicht. Krauses Verbindlichkeiten gehen demnach in die Millionen.
Der 70-Jährige hatte gestanden, in seinem Insolvenzverfahren Vermögen verschleiert und falsche Angaben gemacht zu haben. Allein bei Einnahmen aus seiner Mitwirkung bei der RTL-Show „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ ging es um eine sechsstellige Summe.
Das Geständnis war Bedingung für einen Verständigungsvorschlag gewesen, den das Gericht am Anfang des Prozesses unterbreitet hatte mit einem Rahmen für das Strafmaß, in dem sich das Urteil vom Mittwoch bewegt.
Einmal wurde der Vorsitzende Richter während seiner Urteilsbegründung lauter. Dabei ging es um die Täuschung des Insolvenzverwalters, nachdem dieser aus Medien über Krauses Zusammenarbeit mit der RTL-Show „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ erfahren hatte und sich bei Krause nach Einkünften erkundigte. Der ehemalige CDU-Politiker sagte damals, kein Geld beziehungsweise viel weniger Geld erhalten zu haben, als es tatsächlich der Fall war.
„Das war einfach dreist, und das ist auch eine hohe kriminelle Energie“, sagte der Vorsitzende Richter an Krause gerichtet. Wirtschaftskriminalität könne man nicht einfach unter den Tisch kehren. Auch hier kämen Menschen zu Schaden.
Krauses Anwalt, Peter-Michael Diestel, als letzter DDR-Innenminister ebenfalls Ex-Politiker und nach eigener Aussage langjähriger Freund Krauses, hatte in seinem Plädoyer die Leistungen seines Mandanten hervorgehoben – unter anderem den Bau der Autobahn 20 und seine Verkehrspolitik. Er sei Person der Zeitgeschichte und „der Mann der deutschen Einheit“.
Krause hatte als Chef-Unterhändler der DDR 1990 den Einheitsvertrag mitunterschrieben. Von 1991 bis 1993 war er Bundesminister für Verkehr, trat nach mehreren Affären zurück und verschuldete sich als Unternehmer. Wiederholt landete er vor Gericht und wurde rechtskräftig zu Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe verurteilt. Für Aufsehen hatte Krause auch gesorgt, weil er zeitweise an der Mecklenburgischen Seenplatte ein nicht bezahltes Haus bewohnte und es erst kurz vor der Zwangsräumung räumte. In Haft musste er laut Diestel nie.
Das Gericht zeigte sich von Krauses politischen Leistungen von vor 30 Jahren in seinem Urteil unbeeindruckt. Auch ein Müllwerker, der jeden Tag Tonnen schleppe, habe eine Lebensleistung erbracht, so der Vorsitzende Richter. Für Krause spreche unter anderem sein Geständnis zu Beginn der Verhandlung, gegen ihn seine Vorstrafen, die Dauer über die sich die Taten erstreckten sowie die hohe Schadenssumme im sechsstelligen Bereich.
„Eine gewisse Chuzpe“ spreche aus den Taten Krauses, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt. „Das ist schon ein ziemlich dolles Ding“. Als strafmildernd sah auch er das Geständnis an. Er hatte unter anderem zwei Jahre Haft auf Bewährung und außerdem die Einziehung einer höheren Summe gefordert.
Diestel hatte in seinem Plädoyer gesagt, er hoffe auf ein neues Kapitel in Krauses Leben und dass sich dieser nicht wieder in einer solchen Situation vor Gericht wiederfinden werde. Krause selbst hatte noch vor dem Urteil in seinem Schlusswort gesagt: „Zuerst möchte ich mich beim Gericht bedanken für den fairen Umgang mit mir“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.