Die Landesregierung will in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag eine Änderung der Kommunalverfassung auf den Weg bringen.
Der Entwurf von Innenminister Christian Pegel (SPD) sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur unter anderem vor, das Höchstalter für die Wahl zum Bürgermeister oder Landrat abzuschaffen.
Bisher darf ein Kandidat, der neu antritt, am Wahltag das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Amtsinhaber dürfen bei einer Kandidatur am Wahltag höchstens 63 Jahre alt sein. MV hat bisher die niedrigste Altersgrenze für Bewerber um ein hauptamtliches Bürgermeisteramt und um den Posten des Landrats. Andere Bundesländer haben keine Altersgrenzen oder deutlich höhere als MV – zum Beispiel 65 Jahre.
Außerdem ist vorgesehen, dass Mitglieder kommunaler Gremien sich online zu den Sitzungen zuschalten können. Dies war erstmals in der Corona-Pandemie erlaubt worden und soll künftig ohne spezielle Genehmigung des Ministeriums dauerhaft möglich sein. So soll das Ehrenamt erleichtert werden, heißt es.
Nach der ersten Befassung im Kabinett soll der Gesetzentwurf den Verbänden zur Anhörung vorgelegt werden. Im Januar 2024, so Pegels Plan, soll er in den Landtag kommen. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, soll die neue Kommunalverfassung im Juni 2024, gleich nach der Kommunalwahl, in Kraft treten.
Außerdem befasst sich das Kabinett nach Worten eines Regierungssprechers in der Kabinettssitzung mit dem Stabilitätsbericht von Finanzminister Heiko Geue (SPD).