Das Landesstiftungsgesetz ist am Mittwoch vom Landtag in Schwerin geändert worden. Anlass war die Notwendigkeit, Bundesregelungen in Landesrecht zu überführen. Bei der Gelegenheit wurde auch etwas Bürokratie abgebaut, wie Politiker verschiedener Fraktionen betonten.
Stiftungen müssen künftig unter bestimmten Umständen nicht mehr jedes Jahr einen Jahresabschluss bei der Stiftungsaufsicht einreichen. Künftig sollen Stiftungen, die jährlich über im Wesentlichen gleichbleibende Einnahmen und Ausgaben verfügen, die Jahresabrechnungen mehrerer Jahre zusammenfassen können.