Die SPD lehnt Überlegungen ab, den Mehrwertsteuersatz auf Gas bereits ab dem 1. Januar 2024wieder auf 19 Prozent anzuheben.
„Es braucht ein Gesamtkonzept für die Entlastungen von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern statt der isolierten Diskussion über Einzelmaßnahmen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi. „Eine vorzeitige Rückkehr zur höheren Mehrwertsteuer für Gaspreise als isolierte Maßnahme mitten in der Heizperiode sehen wir als SPD-Bundestagsfraktion kritisch.“
Bisher hatte die Ampel-Regierung vor, zum 1. April wieder zu dem höheren Steuersatz auf Gas zurückzukehren. Zuvor hatte es Berichte gegeben, dass Finanzminister Christian Lindner wegen der gesunkenen Gaspreise bereits im Januar den in der Krise am 1. Oktober 2022 ermäßigten Mehrwertsteuersatz wieder von sieben auf 19 Prozent anheben möchte. Ein Sprecher des Finanzministeriums verwies auf Anfrage lediglich darauf, dass eine frühere Rückkehr zum höheren Steuersatz rechnerisch Mehreinnahmen für die öffentlichen Kassen von 2,1 Milliarden Euro im kommenden Jahr bedeuten würde.
Ein Vorziehen um drei Monate würde zwar Mehrausgaben für die Bürger und Bürgerinnen bedeuten, könnte der Ampel-Regierung aber in der Debatte um den Bundeshaushalt 2024 etwas Luft verschaffen. Denn es gibt etliche Nachforderungen in den Haushaltberatungen, aber die Schuldenbremse muss eingehalten werden. Da die Mehrwertsteuereinnahmen zwischen Bund und Ländern geteilt werden, könnte dies auch dazu beitragen, dass die 16 Landesregierungen dem vom Kabinett beschlossenen steuerlichen Entlastungspaket zustimmen.
Etliche Ministerpräsidenten hatten kritisiert, dass der Bund sich mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz schmückt, aber Länder und Kommunen den größten Teil der Steuerausfälle übernehmen müssten. Die Rückkehr zu den vor der Corona- und Energiekrise üblichen Steuersätzen ist in der Ampel auch im Bereich der Gastronomie umstritten. So hatte etwa SPD-Chefin Saskia Eskengefordert, den von 19 auf sieben Prozent abgesenkten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie beizubehalten. Das Finanzministerium sieht bisher keine Verlängerung vor.