Träger sozialer Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können Landeshilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise bekommen.
Anträge dafür sollen bis zum 30. September bei der jeweiligen Kommune eingereicht werden. „Möglich ist eine einmalige Zahlung von bis zu 5000 Euro“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Donnerstag in Schwerin mit. Über die jeweilige Höhe der Finanzhilfe entschieden Landkreise und kreisfreie Städte nach Einzelfallprüfung.
Bereits im Mai hatte die Landesregierung beschlossen, den sogenannten Härtefallfonds auch für soziale Einrichtungen zu öffnen. Rund vier Millionen Euro seien für die Bereiche der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Angebote im Bereich Jugend und Familie vorgesehen, hieß es. Auch Beratungsangebote, darunter Schuldner- und Insolvenzberatungen, könnten Hilfen beantragen.
Antragsberechtigt seien Träger und Dienstleister, die aufgrund der Energiepreissteigerungen erhöhten wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt seien. Die Mittel könnten dann beantragt werden, wenn keine Bundesmittel greifen würden oder die Kostensteigerungen nicht bereits durch Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gedeckt worden seien.