Dienstag, 26.November 2024 | 09:43

Mecklenburg-Vorpommern: Tarifzwang soll für bessere Löhne sorgen

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Wie Mecklenburg-Vorpommern will auch der Bund seine Aufträge künftig nur noch an Firmen vergeben, die ihre Beschäftigten tarifgerecht entlohnen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte am Mittwoch am Rande einer Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion in Göhren-Lebbin für diesen Herbst einen Gesetzentwurf dazu an. „Tarifverträge sorgen für bessere Arbeitsbedingungen und anständige Löhne. Doch immer weniger Beschäftigte profitieren davon“, erklärte Heil, der als Gast an der Tagung teilnahm. Das müsse sich ändern. Nach Angaben Heils sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig ausschließlich an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen.

Bereits im Mai hatte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns dem Landtag in Schwerin ihr Tariftreugesetz zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Demnach sollen Aufträge von Land und Kommunen nur noch Unternehmen erhalten, die ihren Mitarbeitern entsprechende Löhne zahlen. Bislang ist noch der gesetzliche Mindestlohn Voraussetzung dafür, dass Firmen öffentliche Aufträge in Bereichen wie Bau, Reinigung, Catering oder Transport erhalten können. Tariflöhne liegen in der Regel deutlich höher.

Nach den Worten von SPD-Fraktionschef Julian Barlen ist für November die Schlussabstimmung im Landtag geplant, so dass das neue Gesetz Anfang 2024 wirksam werden kann. Weder für das Land noch für den Bund gab es zunächst aber Angaben zum finanziellen Gesamtumfang der staatlichen Aufträge, die unter die Tariftreue fallen sollen.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstrich in Göhren-Lebbin, dass es Ziel der von ihr geführten Landesregierung sei, die Wirtschaft zu stärken und zugleich mit für gute Arbeit und faire Löhne zu sorgen. „Wir wollen als Land nicht mit Billiglöhnen werben“, sagte sie. Steuergelder sollten dort ausgegeben werden, wo auch die Garantie für gute Löhne bestehe. Das Tariftreue- und Vergabegesetz schaffe dafür Anreize und sei ein Signal im schärfer gewordenen Wettbewerb um Fachkräfte.

Unternehmen würden gestärkt, die schon heute Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlten. „Wir können die Löhne nicht bestimmen, aber wir können Zeichen setzen“, sagte Schwesig. Ähnlich äußerte sich auch Heil. „Der Staat kann keine Tarife verordnen, aber er hat das Recht, Anreize für Tarifbindung zu geben“, sagte er. Solche Vorgaben sorgten für fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen: „Denn diejenigen, die nach Tarif bezahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten, sollen deshalb bei Ausschreibungen nicht mehr im Nachteil sein.“

Unternehmensverbände in Bund und Land lehnen die Gesetzesvorhaben ab. Sie sehen darin einen Eingriff in die Tarifautonomie. Es gebe Menschen in Einzelverbänden, die solche Vergabegesetze nicht gut finden, sagte Heil. „Aber viele Unternehmen unterstützen das, weil sie schon nach Tarif bezahlen und die Anständigen auch fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge wollen.“

Erhebungen zufolge geht die Tarifbindung in den deutschen Unternehmen seit Jahren zurück. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2022 für 48 Prozent der Beschäftigten im Westen und für 55 Prozent der Arbeitnehmer im Osten keinen Tarifvertrag. Für Mecklenburg-Vorpommern bezifferte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) die Quote der nicht der Tarifbindung unterliegenden Beschäftigten mit 59 Prozent. Die Tarifverträge in Ost und West hätten sich inzwischen weitgehend abgeglichen, sagte Heil. Das Ost-West-Gefälle zeige sich heute in der Tarifbindung.

Die Landesregierung selbst war in die Kritik geraten, nachdem öffentlich geworden war, dass Mitarbeiter des landeseigenen Historisch-Technischen Museums in Peenemünde weit unter Tarif bezahlt werden. Das Land stellte inzwischen mehr Geld zur Verfügung, Vorkehrungen für eine tarifgerechte Entlohnung sind in Arbeit. Nach Angaben Schwesigs prüft das Finanzministerium, ob es weitere Unternehmen mit Landesbeteiligung gibt, in denen niedrige Löhne gezahlt werden und wie damit umzugehen ist.

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