Die Gemeinde Upahl ist mit dem Versuch gescheitert, die Bauarbeiten für eine umstrittene Flüchtlingsunterkunft gerichtlich stoppen zu lassen.
Das Verwaltungsgericht lehnte am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag ab. Die Entscheidungen des Landratsamtes und des Innenministeriums für den Bau könnten sich auf einen „Notausnahmetatbestand“ im Baugesetzbuch stützen, teilte das Gericht als Begründung mit. Die zentrale Voraussetzung einer „dringend benötigten“ Unterkunft sei erfüllt, da dem Landkreis geeignete Gebäude fehlten, um seiner gesetzlichen Pflicht zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen nachzukommen.
Seit Jahresbeginn wehrt sich das 500-Einwohner-Dorf gegen den Bau der Containersiedlung in einem angrenzenden Gewerbegebiet. Der Protest führte dazu, dass statt der zuvor geplanten 400 nun maximal 250 Plätze für Flüchtlinge geschaffen werden sollen. Die ersten Container stehen bereits, die Fertigstellung ist für Ende September geplant.