Mittwoch, 27.November 2024 | 00:42

Bad Doberan: Sana Krankenhaus auf die bevorstehende Krankenhausreform gut aufgestellt

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Der Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern prüfte die vom G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) vorgegebenen Qualitätsstandards zur Gewährleitung der Patientensicherheit.

Diese sind vielfältig, es gelten Mindestvoraussetzungen bei Personal und technischer Ausstattung, damit ein Krankenhaus an der Notfallversorgung teilnehmen kann. Im Sana Krankenhaus Bad Doberan wurde aktuell die Stufe I, die Basisnotfallversorgung geprüft: „Im Ergebnis wurde festgestellt, dass wir alle Anforderungen erfüllen und 24/7 eine Verfügbarkeit von Fachärzten, computertomographischer Bildgebung mit einer Versorgung, auch von intensivpflichtigen Patienten, sicherstellen können.“ so Michael Jürgensen, Geschäftsführer im Sana Krankenhaus Bad Doberan.

Hintergrund:

Bei einer stationären Notfallversorgung geht es um eine nicht geplante, aber medizinisch dringend angezeigte Krankenhausbehandlung eines Patienten. Sie kann zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren akuten Erkrankung erforderlich sein.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem dreistufigen System der stationären Notfallversorgung soll genau dies sicherstellen. Dem-nach müssen Notfall-Krankenhäuser über eine chirurgische/unfallchirurgische und innere Abteilung verfügen. Der Patient in der Notaufnahme, soll binnen zehn Minuten erfahren, mit welcher Priorität er behandelt wird. Innerhalb von 30 Minuten muss ein Facharzt beim Patienten sein, bei Bedarf auch ein Anästhesist. Die Notfallklinik muss zudem eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten haben.

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