Der Angeklagte im Prozess um die Brandstiftung am Flüchtlingsheim Groß Strömkendorf im vergangenen Oktober bleibt auf freiem Fuß.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat ihre Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls durch das Landgericht Schwerin zurückgenommen, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am Freitag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Beschwerde habe zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussicht auf Erfolg.
Der Prozess wegen schwerer Brandstiftung läuft weiter, die Beweisaufnahme ist in vollem Gange. Am Montag soll eine Polizistin als Zeugin vernommen werden.
Die Staatsanwaltschaft gehe weiter davon aus, dass der Angeklagte der Täter ist, betonte die Sprecherin. Ihm wird vorgeworfen, am 19. Oktober 2022 das ehemalige Hotel „Schäfereck“ in Groß Strömkendorf in Brand gesteckt zu haben, in dem sich zu dem Zeitpunkt 14 ukrainische Kriegsflüchtlinge aufhielten. Es ist nicht die einige Brandstiftung, die ihm zur Last gelegt wird. Die Staatsanwaltschaft hält den Mann in einer ganze Brandserie in der Region seit Mai 2022 für den Täter.
Das Landgericht Schwerin hatte am 6. Juli den Haftbefehl gegen den Feuerwehrmann aufgehoben, weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Der Verteidiger des Angeklagten hatte erklärt, der Brandgutachter habe den von ihm erklärten Zeitpunkt für das Entstehen des Feuers im Prozess nicht begründen können. Außerdem sei die ausgewertete Funkzelle, in der das Handy des Angeklagten zum behaupteten Zeitpunkt des Brandausbruchs geortet worden war, mit zehn mal zehn Kilometern sehr groß gewesen. Viele Menschen hätten sich darin befunden.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Freilassung des Angeklagten eingelegt. Diese sei nun nach einer erneuten Stellungnahme des Landgerichts zurückgezogen worden, so die Sprecherin.