Dienstag, 05.November 2024 | 04:56

Klimastiftung MV und kein Ende: Arbeitsverweigerung

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Die Grünen im Schweriner Landtag dringen weiter auf ein baldiges Ende der Klimaschutzstiftung MV und halten dies im Gegensatz zur rot-roten Koalition rechtlich auch für möglich.

Der Landesregierung stünden nach Stiftungssatzung, Landesstiftungsgesetz und Bürgerlichem Gesetzbuch hinreichende Befugnisse zur Verfügung, um „dem Treiben von Erwin Sellering“ und dessen Vorstandskollegen ein Ende zu setzen. „Dass die Landesregierung diese Befugnisse nicht nutzt, um dem ihr vom Landtag erteilten Auftrag nachzukommen, ist nicht akzeptabel“, betonte die Grünen-Abgeordnete Constanze Oehlrich in einer am Dienstag in Schwerin verbreiteten Mitteilung.

Darin verweist sie auch auf einen umfangreichen Fragenkatalog, den ihre Fraktion an die Regierung gerichtet habe, um genau zu erfahren, was diese hindere, die Stiftung aufzulösen. Die Klimastiftung steht in der Kritik, weil sie mit Millionen-Beträgen aus Russland finanziert wurde und dabei half, die Gasleitung Nord Stream 2 unter Umgehung von US-Sanktionsdrohungen fertigzustellen.

Als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine hatte das Parlament Anfang 2022 mit großer Mehrheit die Auflösung der Stiftung beschlossen. Die Umsetzung steht bislang aber aus. Entgegen seiner früheren Zusage trat der als Vorstandsvorsitzender eingesetzte Ex-Ministerpräsident Sellering nicht von seinem Posten zurück. Nach der Trennung von dem für den Pipelinebau extra geschaffene wirtschaftlichen Stiftungsteil sieht dieser nach eigenen Angaben keinen Grund, die Arbeit für Klima- und Umweltschutz einzustellen.

Mit seiner Weigerung, mit einem Rücktritt den Weg zur Stiftungsauflösung frei zu machen, brachte Sellering auch seine Nachfolgerin, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, weiter in Bedrängnis. Die SPD-Politikerin, wegen ihres lange Zeit russlandfreundlichen Kurses ohnehin in der Kritik, hatte sich ebenfalls für die Auflösung der Stiftung ausgesprochen.

Die Regierung sieht sich allerdings rechtlich dazu nicht in der Lage. Das habe sie dem Landtag inzwischen auch schriftlich mitgeteilt, erklärte Oehlrich. „Dafür, einen Landtagsbeschluss ohne eine handfeste und sinnvolle Begründung für nicht umsetzbar zu erklären, gibt es nur eine passende Bezeichnung: Arbeitsverweigerung“, erklärte die Oppositionspolitikerin. Die ebenfalls oppositionelle AfD teilt hingegen die Rechtsauffassung der Landesregierung.

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