Donnerstag, 24.Oktober 2024 | 11:32

Mit 60 Jahren zu alt für Bürgermeister-Wahl: CDU für Reform

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Die CDU in Mecklenburg-Vorpommern fordert eine Heraufsetzung des Höchstalters für Bewerber um ein hauptamtliches Bürgermeisteramt oder den Posten als Landrat auf 67 Jahre. „Mecklenburg-Vorpommern kann es sich nicht erlauben, auf das Wissen erfahrener Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu verzichten. Die derzeit geltenden Altersgrenzen sind eindeutig zu niedrig“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Franz-Robert Liskow.

Bisher darf ein Kandidat, der neu antritt, am Wahltag das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Amtsinhaber dürfen bei einer Kandidatur am Wahltag höchstens 63 Jahre alt sein.

Mecklenburg-Vorpommern hat eine der ältesten Bevölkerungen in Deutschland und zugleich die niedrigste Altersgrenze für Bewerber um ein hauptamtliches Bürgermeisteramt und um den Posten des Landrats. Andere Bundesländer haben keine Altersgrenzen oder deutlich höhere als MV – zum Beispiel 65 Jahre.

Das von Christian Pegel (SPD) geführte Innenministerium beschäftigt sich nach eigenem Bekunden mit dem Problem. „Die Landesregierung bereitet eine Novellierung der Kommunalverfassung vor, die den Landtag um den Jahreswechsel zur Debatte und Beschlussfassung erreichen dürfte“, teilte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit. „Für die Vorbereitung dieser Novelle wurde und wird auch die Frage erörtert, ob und welche Altersgrenze künftig gelten soll.“ Genauer wurde die Sprecherin nicht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es laut Ministerium 67 hauptamtliche Bürgermeister und sechs Landräte. In einem aktuellen Fall sorgt das geltende Recht für Frust. In Ludwigslust soll am 26. November ein neuer Bürgermeister gewählt werden. Der bei der letzten Wahl 2018 knapp unterlegene Heiko Böhringer will sich erneut bewerben – er hat allerdings wenige Wochen vor dem Wahltag seinen 60. Geburtstag, wie die „Schweriner Volkszeitung“ berichtet. Böhringer will es nach eigenem Bekunden trotzdem versuchen. Allerdings stellte das Innenministerium bereits klar: Ausnahmen von der aktuell geltenden Höchstaltersgrenze könnten nicht zugelassen werden.

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