Weil er seine Lebensgefährtin nach einem gemeinsamen Weihnachtsmarktbesuch erstochen hat, ist ein 44-jähriger Schweriner vom Landgericht am Freitag zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, seine 42-jährige Lebensgefährtin im Dezember 2022 getötet zu haben. Bei der Obduktion der Frau waren 53 Messerstiche gezählt worden.
Der Mann wurde wegen Totschlags verurteilt. Der Tat war laut Gericht eine Meinungsverschiedenheit während des Besuchs des Rostocker Weihnachtsmarktes vorausgegangen – das Paar kehrte auf getrennten Wegen in seine gemeinsame Schweriner Wohnung zurück. Die Frau versuchte den Angaben nach, ihren Mann nicht in die Wohnung zu lassen. Dies habe er als weitere Kränkung empfunden nach einer Vielzahl von Vorfällen in den Monaten zuvor, so der Richter.
Nach Auffassung des Gerichts führte das Paar eine „toxische“ Beziehung, in der vor allem die 42-Jährige ihren Partner häufig gedemütigt habe. So habe er einige Male im Keller schlafen müssen, weil sie das Wohnungsschloss ausgetauscht hatte. Er habe dies ertragen, weil er sie trotzdem geliebt habe. Auf dem Weihnachtsmarkt in Rostock hatte er sogar noch heimlich ein Geschenk für sie gekauft.
Die Tat verübte der Mann laut Gericht spontan und möglicherweise im Affekt, weil er erneut ausgesperrt werden sollte. Das für die Tat benutzte Messer hatte möglicherweise die Lebensgefährtin bereitgelegt, um ihm zu drohen. Es geriet zuerst aber in seine Hände.Außerdem handele es sich um einen minderschweren Fall des Totschlags, so das Gericht. Der Richter hob hervor, dass der Angeklagte die Tat bereue, sich bei den hinterbliebenen Kindern der Frau entschuldigt und im Prozess kein schlechtes Wort über das Opfer geäußert habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf acht Jahre und sechs Monate Gefängnis plädiert, der Verteidiger hielt drei Jahre und sechs Monate für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.