Donnerstag, 28.November 2024 | 15:49

Flüchtlingsheim in Upahl: Verweis auf Mangel an Plätzen

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Der schiere Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten hat das Ministerium eigenen Angaben nach bewogen, den Weg für eine Flüchtlingsunterkunft im 500-Einwohner-Ort Upahl freizumachen.

„In der konkreten Abwägung war die Pflichtaufgabe des Landkreises, verfolgte Menschen – oft aus Kriegsgebieten – dringend gut unterzubringen, letztlich deutlich überwiegend“, sagte der zuständige Bauminister Christian Pegel (SPD) am Mittwoch in Schwerin.

Dem Ministerium zufolge war ausschlaggebend, dass der Landkreis auf die Fläche angewiesen ist, da alle bestehenden Kapazitäten bereits ausgereizt wurden. Aktuell werde bereits auf Turnhallen zurückgegriffen und andere Kreise und kreisfreie Städte im Land müssen durch Lastenübernahme aushelfen. Da in absehbarer Zeit mit der Ankunft weiterer Flüchtlinge zu rechnen ist, sieht das Ministerium es als vertretbar und notwendig an, in Upahl von der Ausnahmegenehmigung des Bundesgesetzgebers Gebrauch zu machen.

Damit kommt erneut Bewegung in die monatelange Hängepartie: Die Gemeinde hatte den bereits begonnen Bau der Containerunterkunft auf Flächen des Kreises Nordwestmecklenburg nach wochenlangen, teils tumultartigen Protesten vieler Bürger durch eine Änderung des Bebauungsplans blockiert und eine sogenannte Veränderungssperre erwirkt. Letztere könnte nun mit dem Segen der Landesbehörde durch das Bauamt des Kreises übergangen werden. Ob das jedoch auch so geschieht, ist nicht sicher. Darüber hinaus hatte ein Gericht mit Verweis auf einen noch fehlenden Bauantrag sein vorläufiges Veto eingelegt. Wird ein Bauantrag erteilt, ist aber auch diese Blockade aus dem Weg.

Das Ministerium ging in seiner Entscheidung jedoch zumindest auf einige Kritikpunkte an den ursprünglichen Plänen ein. Besonders auf Gegenwehr der Upahler stieß die geplante Kapazität von 400 Geflüchteten, diese wurde nun auf maximal 250 begrenzt.

Der Kreis Nordwestmecklenburg begrüßte die Entscheidung. Demnach gebe es endlich Klarheit bezüglich der Unterkunftsgröße. „Gerade für die über 200 Menschen in den Sporthallen in Wismar ist es ein zu spätes, aber gutes Signal“, sagte Landrat Tino Schomann (CDU). Wie nun weiter verfahren wird und wann die Bauarbeiten fortgesetzt werden, müsse aber genau geprüft werden. Für Schomann entscheidend ist, dass das Land die Kosten für die Unterkunft übernimmt.

Auch der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern zeigte sich erleichtert, dass das Ministerium „nicht vor rechtspopulistischen und teils rassistischen Forderungen eingeknickt“ sei. Die Flüchtlingsvertreter sehen die Ablehnung im Ort im Hinblick auf die künftige Unterbringung jedoch auch mit Sorge.

Das Grundproblem welches die Unterkunft aus Sicht der Verantwortlichen zwingend nötig macht: Dem Landkreis Nordwestmecklenburg mangelt es an Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten. Aktuell werden bereits Turnhallen genutzt. Pegel wies am Mittwoch jedoch darauf hin: „Sporthallen sind als Notlösung stets möglichst kurzfristig abzulösen.“ Der Kreis profitiert zudem von einer temporären Ausnahmeregel bei der Aufnahme weiterer Menschen, hier springen die restlichen Kreise und kreisfreien Städte ein.

Die Proteste gegen die ursprüngliche Entscheidung des Kreistages hatten für bundesweites Medieninteresse gesorgt. Upahl wurde zum Symbol für die auch in anderen Orten teils massiven Widerstände gegen die Errichtung von Asylbewerberunterkünften. Für die Bürger vor Ort war neben der Größenordnung der Pläne vor allem die Art und Weise der Entscheidung unverständlich. Sie fühlten sich übergangen.

Die wochenlangen Demonstrationen wurden laut Angaben der Polizei auch durch Rechtsextreme sowie Angehörige der Fußballfan- und der Reichsbürgerszene instrumentalisiert. Die Einsatzkräfte machten diese Minderheit auch für die aufgeheizte Stimmung bei einigen Veranstaltungen verantwortlich.

Die rechtspopulistische AfD im Land sieht in der Genehmigung eine Entscheidung gegen die eigenen Bürger. Die Partei fordert schon länger einen kompletten Aufnahmestopp für Geflüchtete. Dies würde dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Asyl zuwiderlaufen.

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