Der Landkreis als Bauherr begrüßt, dass endlich am 05.07.2023 eine Entscheidung des Innenministeriums als obere Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist und nun Klarheit bzgl. der Unterkunftsgröße in Upahl besteht.
Die Grundsatzentscheidung des Landes, in der Unterkunft maximal eine Zahl von 250 Personen unterzubringen, wird vom Landkreis zur Kenntnis genommen. Natürlich erwartet der Landkreis, dass das Land sich auch an seine im Januar abgegeben Kostenzusage für das Gesamtvorhaben hält.
Die zuständigen Stellen der Kreisverwaltung werden nun – auch unter Hinzuziehung externer Rechtsberatung – den genauen Wortlaut der Mitteilung eingehend prüfen, um das weitere Vorgehen festzulegen. Eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeiten zur Errichtung wird demnach nicht erfolgen, sondern erst nach Abschluss der genannten rechtlichen Prüfung mit der Erteilung der Baugenehmigung.
Landrat Tino Schomann in einem ersten Statement: „Gerade für die über 200 Menschen in den Sporthallen in Wismar ist es ein zu spätes aber gutes Signal. Wie wir nun weiter verfahren und wann wir die Bauarbeiten fortsetzen können, muss genau geprüft werden. Die Festlegung der Unterkunftsgröße in Upahl nehme ich zur Kenntnis und werde die Festlegung des Landes entsprechend umsetzen.
Welche Konsequenzen in der Sache sich aus dieser Entscheidung des Landes im Gesamtkontext zur Gesamtproblematik der Unterbringung von Asylbewerbern ergeben, werden wir zur gegebener Zeit sehen. Entscheidend ist für mich, dass der Landkreis wie im Januar 2023 vom Land schriftlich zugesagt und bestätigt, die vollumfänglichen Kosten für das Gesamtvorhaben Upahl erstattet bekommt.“