Der Verladeunfall im Hafenbecken B des Rostocker Überseehafens sorgte 2020 für Schlagzeilen. Zwei nagelneue, jeweils 400 Tonnen schwere Hafenmobilkräne rutschten vom Schiff ins Wasser.
Zwei Arbeiter wurden leicht verletzt und der Sachschaden ging in die Millionen. Rund drei Jahre nach dem Unfall trafen sich Versicherer und Verlader im Februar erstmals zu einem Güterverhandlungstermin vor dem Rostocker Landgericht. Das will nun am Mittwoch (13.30 Uhr) seine Entscheidung mitteilen.
Dabei muss es sich in diesem Rahmen nicht notwendigerweise um ein Urteil handeln. Es könnten auch weitere Verfahrensvorgaben gemacht werden. Die Versicherung des Kranherstellers Liebherr hat ein Rostocker Umschlagsunternehmen auf Zahlung von 7,5 Millionen Euro verklagt. Am 16. Februar dieses Jahres war vor der Kammer für Handelssachen bei einem Auftakttermin eine gütliche Beilegung zunächst nicht zu erreichen. Allerdings sollte in der Zwischenzeit weiter gesprochen werden.
Die beiden jeweils über 400 Tonnen schweren Kräne des Typs LHM 550 waren am 31. Januar 2020 beim Verladen auf das unter niederländischer Flagge fahrende Schwergutschiff „Jumbo Vision“ in das Hafenbecken gefallen. Die Kräne hatten einen Wert von 6,8 Millionen Euro und sollten von einer Reederei zu einem Kunden nach Nigeria verschifft werden. Das Umschlagsunternehmen bekam für bestimmte Frachtleistungen im Rostocker Hafen einen Betrag von 9500 Euro.
Die Anwälte beider Parteien hatten im Februar komplett unterschiedliche Auffassungen über die Verantwortlichkeit bei der Verladung geäußert. Nach Ansicht des Versicherers war das Umschlagsunternehmen laut Rahmenvertrag für den gesamten Verladevorgang auch auf dem Schiff zuständig und damit für den Schaden verantwortlich. Die Gegenseite argumentierte dagegen, dass für die Verladung der eigene Kran des Schiffes genutzt worden sei und die Schiffssicherheit alleinige Verantwortung der Schiffsführung sei.