Das Landgericht Rostock hat einen 48-Jährigen wegen Handels beziehungsweise Beihilfe zum Handel mit Drogen wie Marihuana, Haschisch und Kokain zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte sei bei den meisten Geschäften nicht nur Gehilfe, sondern Mittäter gewesen, begründete die Richterin am Montag ihr Urteil. Dieses blieb leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine aussetzungsfähige Haftstrafe, also maximal zwei Jahre, plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Richterin betonte, zentral sei die Frage gewesen, ob der Angeklagte als Mittäter oder Gehilfe zu sehen sei. Dessen Rolle sei zwar untergeordnet gewesen, aber er habe eben doch gewisse Entscheidungsbefugnisse gehabt. Insgesamt ging es um sieben Fälle zwischen 3. September 2020 und 1. Februar 2021 in Rostock und anderen Orten. Dabei wurden laut Staatsanwaltschaft über 14 Kilogramm Drogen gehandelt. Der Angeklagte vermittelte über ein verschlüsseltes Krypto-Handy Termine und Orte zur Ablage und Abholung der Drogen und transportierte das Rauschgift von einem Versteck zum anderen.
Für seine Tätigkeit erhielt er nach eigenen Angaben meist je nach Lieferumfang einige Hundert Euro. Dem schenkte das Gericht in weiten Teilen Glauben. Gerade beim Handel mit Marihuana seien die Gewinnmargen nicht so hoch. Deswegen seien die Beträge realistisch. Allerdings habe der Angeklagte auch beim Handel mit Kokain billigend in Kauf genommen, dass das Rauschgift gewinnbringend verkauft werden sollte.
Das Gericht attestierte dem Angeklagten eine „ziemliche kriminelle Energie“, betonte aber, dass die gezeigte „aktive Reue“ glaubwürdig sei.