Mittwoch, 27.November 2024 | 07:29

Landtag fordert Ansage zum Ende der Klimastiftung MV

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Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hält ungeachtet der rechtlichen Bedenken des Stiftungsvorstandes an seiner Forderung nach Auflösung der umstrittenen Klimaschutzstiftung fest.

Landtagspräsidentin Birgit Hesse wies am Mittwoch nach einem gut einstündigen Treffen mit den sechs Fraktionsvorsitzenden die Darstellung des Stiftungsvorsitzenden, Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD), zurück, der Beschluss des Landtags vom März 2022 sei rechtswidrig. „Soweit der Stiftungsvorstand die Rechtmäßigkeit bezweifelt, stelle ich als Landtagspräsidentin fest, dass der Landtag selbstverständlich das Recht hat, eine solche Forderung zu beschließen“, betonte Hesse.

Mit dem Beschluss war die rot-rote Landesregierung mit breiter Mehrheit aufgefordert worden, als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine darauf hinzuwirken, „dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV nicht fortbesteht“. Weil sich der Vorstand um Sellering entgegen einer Absprache mit der Regierung nun aber weigert, zurückzutreten, besteht die Stiftung fort.

Der Landtag verlangt nun Auskunft von der Regierung über deren weiteres Vorgehen. „Als Landtagspräsidentin fordere ich die Landesregierung auf, dazulegen, ob diese sich weiter in der Lage sieht, den Landtagsbeschluss umzusetzen oder aber mitzuteilen, welche rechtlichen Hinderungsgründe dem entgegenstehen“, hieß es in der am Abend verbreiteten Erklärung. Laut Hesse bleiben die Fraktionen von SPD, CDU, Linke und Grüne in der Frage weiterhin bei ihrer Haltung. „Deshalb hat die im Beschluss enthaltene Forderung zur Auflösung der Stiftung weiterhin Bestand“, erklärte sie. Die AfD teilt in weiten Teilen die rechtlichen Bedenken Sellerings.

Die Opposition hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mehrfach ermahnt, den Vorstand zu entlassen, um so einen Weg für das Ende der Stiftung zu eröffnen. Kritiker werfen der Regierungschefin vor, sich von ihrem Amtsvorgänger vorführen zu lassen.

Sellering hatte unter Hinweis auf das deutsche Stiftungsrecht wiederholt dargelegt, dass er eine rechtskonforme Auflösung der Stiftung für unmöglich hält. Dieser Auffassung schloss sich der komplette Vorstand jüngst öffentlich an. Der in der Satzung festgeschriebene Stiftungszweck Umweltbildung werde erfüllt und es sei Kapital für die Arbeit vorhanden, hieß es zur Begründung.

Die Stiftung war Anfang 2021 gegründet worden, um die Fertigstellung der Erdgasleitung Nord Stream 2 unter Umgehung von Sanktionsdrohungen der USA gegen beteiligte Firmen zu ermöglichen. Das Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom hatte für Umweltprojekte 20 Millionen Euro in die Stiftung eingebracht. Der für den Fertigbau der Gasleitung befristet eingerichtete und ebenfalls von Nord Stream 2 finanzierte Geschäftsbetrieb der Stiftung wurde abgewickelt.

Die Zukunft der Stiftung und das zögerliche Handeln der Landesregierung bei der angestrebten Auflösung wird in der kommenden Woche erneut auch Thema im Landtag sein. Grüne und FDP brachten Anträge dazu ein. Die Umstände der Stiftungsgründung sind Gegenstand eines vom Landtag eingesetzten Untersuchungsausschusses. Er soll unter anderem klären, welchem Einfluss aus Russland sich die von Schwesig geführte Regierung aussetzte.

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