Dienstag, 26.November 2024 | 09:51

Aussage zu Nord Stream 2-Genehmigung beruhigt Gemüter nicht

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Die Zeugenaussage eines Mitarbeiters des Bergamtes Stralsund zum Planfeststellungsverfahren für die Nord Stream 2-Pipeline hat die Gemüter am Freitag nicht beruhigen können. In seiner mehrstündigen Vernehmung betonte der Mitarbeiter Rocco Müller, das Planfeststellungsverfahren für die Erdgasleitung sei nach Recht und Gesetz durchgeführt worden. «Wir sind felsenfest sicher», sagte er in Schwerin.

Die Abgeordneten im Ausschuss hatten dennoch zahlreiche Fragen. Dabei geht es vor allem darum, ob die Landesregierung oder Nord Stream 2 in dem Verfahren Druck auf das Bergamt ausgeübt haben. Das verneinte der Zeuge.

Der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss, Thomas Krüger, erklärte anschließend, die Anhörung belege ein korrektes, rechtsstaatliches und unabhängiges Genehmigungsverfahren. „Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht Greifswald auch so bestätigt.“

Der Grünen-Obmann Hannes Damm hingegen sieht neue Verdachtsmomente dafür geliefert, dass die Landesregierung nie ein ergebnisoffenes Genehmigungsverfahren habe zulassen wollen. Die Nord Stream 2 AG und das damalige Schweriner Energieministerium unter Führung des heutigen Innenministers Christian Pegel (SPD) hätten das Bergamt unter Zeitdruck gesetzt. „Das führte offenkundig dazu, dass wichtige Fragen zur Sicherheit und zur Umweltverträglichkeit der Pipeline vor der Genehmigung nicht mehr ausreichend geprüft wurden“, meinte Damm.

Der FDP-Fraktionsvorsitzenden René Domke sieht „eine gewisse Nähe“ des Bergamtes zu Vertretern von Nord Stream 2 AG. Teilweise seien persönliche Beziehungen aufgebaut worden, erklärte er. „Einladungen zum Essen, zu einem Gala-Dinner anlässlich einer Segel-Regatta Nord Stream Race, pikanterweise unmittelbar nach der Krim-Annexion durch Russland, und eine Ausfahrt mit einem Segelschulschiff werfen Fragen auf.“

Der dienstliche Charakter lasse sich nicht immer gleich erschließen. „Wir reden hier vom Umgang eines Vorhabenträgers mit einer Genehmigungsbehörde.“ Für eine direkte Einflussnahme habe sich allerdings bisher kein hinreichender Beleg ergeben.

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