Im dritten Anlauf beginnt am Donnerstag am Landgericht Rostock der Prozess gegen eine bereits zu vier Jahren Haft verurteilte frühere Pflegeheimbetreiberin.
Zwei Auftakttermine waren am 4. und 16. Mai abgesagt worden, weil die Angeklagte sich kurzfristig krank meldete. Daraufhin wurde sie in der vergangenen Woche per Haftbefehl festgenommen. In dem Verfahren geht es um den Vorwurf des besonders schweren Betrugs in Millionenhöhe zu Lasten von Kranken- und Pflegeversicherungen.
Die Frau soll ihre Einrichtung in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ohne verantwortliche Pflegedienstleitung betrieben haben. Dennoch soll die 37-Jährige laut Anklage dafür Rechnungen über insgesamt gut 1,8 Millionen Euro an Kranken- und Pflegekassen gestellt haben, die auch fast vollständig gezahlt wurden.
Das Landgericht Rostock hatte die Frau im Juni 2022 zu vier Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs verurteilt. Das Urteil ist seit März dieses Jahres rechtskräftig. Senioren waren dem Landgericht zufolge in den 2016 geschlossenen Einrichtungen aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen in „Dreckslöchern“ untergebracht.