Montag, 25.November 2024 | 04:50

Haft für „Trauerschwindler“: Bestatter zog Frauen Geld aus der Tasche

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Wegen gewerbsmäßigen Betrugs dreier Frauen in mehreren Fällen hat das Amtsgericht Rostock einen Bestatter zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Man könne fast sagen, der 49-Jährige sei bei den Frauen „mit der gleichen Masche“ vorgegangen, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung am Nachmittag. Er habe Nähe zu den Frauen hergestellt und sich einfühlsam präsentiert. Die Frauen hätten ihm finanziell geholfen und seien im Endeffekt auf insgesamt fast 200.000 Euro Schulden sitzengeblieben.

Eine Frau habe ihm alleine 141.000 Euro gegeben, von denen sie nur 8000 zurückerhalten habe. Die Opfer hätten zwar helfen wollen, seien aber davon ausgegangen, das Geld zeitnah zurückzuerhalten. Der Mann habe ihnen eine nicht vorhandene Zahlungsfähigkeit vorgegaukelt. Weil neun der nun verhandelten Taten in den Zeitraum fielen, für die es bereits eine Verurteilung wegen Betrugs gibt, wurde dieses Urteil aufgehoben. Stattdessen verhängte das Gericht eine Strafe von drei Jahren. Für zwei weitere nun verhandelte Taten außerhalb des fraglichen Zeitraums sprach das Gericht zusätzlich eine Haftstrafe von zehn Monaten aus. Außerdem ordnete es den Einzug von etwa 195.000 Euro als Wertersatz an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Fälle zwischen 2016 und 2018 sind aus der ARD-Dokumentation „Der Trauerschwindler“ bekannt. Für eine der Frauen hatte sich der Angeklagte um die Bestattung ihres verstorbenen Mannes gekümmert. Bei einer weiteren Frau ging es um die Bestattung ihres plötzlich verstorbenen kleinen Kindes. Die dritte Frau lernte den Mann ihrer Aussage nach in ihrer Funktion als Bankmitarbeiterin kennen. Der Bestatter hatte zum Prozessauftakt über seinen Anwalt erklären lassen, er habe nie den Vorsatz gehabt, die Frauen zu betrügen.

Der Angeklagte selbst hatte sich in dem Film auf Anraten seines Anwaltes nicht zu den Vorwürfen geäußert, aber sein Anwalt Benjamin Richert gab ein Interview. Er betonte in der Doku, dass es nicht strafbar sei, Beziehungen zu mehreren Frauen zu führen und nett zu ihnen zu sein oder ihnen etwas zu versprechen. Es sei erst strafbar, wenn damit eine Täuschung verbunden sei, die den anderen zu einer Vermögensverfügung veranlasse. Aus seiner Sicht sei das nicht der Fall.

Es sei zudem eine freie Entscheidung der Frauen gewesen. „Dafür haben sie ja auch etwas bekommen. Sie haben mit meinem Mandanten fast wöchentlich geschlafen, und das auch sehr genossen.“

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