Eine bereits zu vier Jahren Haft verurteilte frühere Pflegeheimbetreiberin muss sich von Dienstag an erneut vor dem Rostocker Landgericht verantworten.
Diesmal geht es um den Vorwurf des besonders schweren Betruges in Millionenhöhe zu Lasten von Kranken- und Pflegeversicherungen. Der eigentlich für den 4. Mai geplante Prozessbeginn war wegen einer kurzfristigen Erkrankung der Angeklagten verschoben worden.
Die Frau soll ihre Einrichtung in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ohne verantwortliche Pflegedienstleitung betrieben haben. Dennoch soll die heute 37-Jährige laut Anklage dafür Rechnungen über insgesamt gut 1,8 Millionen Euro an Kranken- und Pflegekassen gestellt haben, die auch fast vollständig gezahlt wurden.
Das Landgericht Rostock hatte die Frau im Juni 2022 zu vier Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs verurteilt. Das Urteil ist seit März dieses Jahres rechtskräftig. Senioren waren dem Landgericht zufolge in den 2016 geschlossenen Einrichtungen aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen in „Dreckslöchern“ untergebracht.