Montag, 18.November 2024 | 19:44

Weiter Kritik an Düngeverordnung des Landes

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Die Kritik an der neuen, seit Anfang Februar gültigen Düngelandesverordnung reißt nicht ab. Zweifel gibt es insbesondere an der Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete.

Wegen der hohen Nitratbelastungen im Grundwasser dürfen Bauern dort nur 80 Prozent des pflanzlichen Bedarfs an Stickstoffdünger ausbringen. „Landwirte sollen nun für erhöhte Nitratwerte zur Verantwortung gezogen werden, von denen nicht feststeht, ob sie diese verursacht haben. Unschuld ist in Mecklenburg-Vorpommern offenbar nicht die Voraussetzung für eine faire Behandlung“, konstatiert der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Diener am Mittwoch nach einer Expertenanhörung im Agrarausschuss des Landtags.

Nach seinen Angaben hatte Agrarminister Till Backhaus (SPD) eine verursachergerechte Ausweisung dieser Schutzzonen, die 38 Prozent der Agrarfläche im Land ausmachen, zugesichert. Dies sei aber wieder vom Tisch.

Der AfD-Abgeordnete Jens Schulze-Wiehenbrauk beklagte, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für das aufgestellte Messstellennetz gebe. Zudem sorge das in Mecklenburg-Vorpommern gewählte Messverfahren dafür, dass die ermittelten Nitratwerte deutlich höher ausfallen als in den meisten anderen Bundesländern. „In der Praxis wird deutlich, dass bei Fortsetzung des ideologiegetriebenen Kurses konventionelle Landwirtschaft unmöglich wird“, sagte Schulze-Wiehenbrauk.

Nach Angaben von Bauernpräsident Detlef Kurreck ist eine Sammelklage gegen die deutlichen Dünge-Einschränkungen in Vorbereitung. Landwirte würden in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkt, obwohl die Ursache der Grundwasser-Belastung nicht eindeutig geklärt sei. Doch mache sich angesichts der jahrelangen Auseinandersetzung um den Düngemitteleinsatz inzwischen auch Resignation breit.

Backhaus hatte die Dünge-Verordnung immer wieder verteidigt. Nach dem Stand der Wissenschaft gebe es keine Zweifel daran, dass die landwirtschaftliche Düngung Hauptursache für die Nitratbelastung des Grundwassers sei und Landwirte nun in der Pflicht stünden, zu handeln.

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