Die Sanitär- und Heizungsfachbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben die Bundestagsabgeordneten aller Parteien aus dem Land aufgerufen, für Nachbesserungen am umstrittenen Gebäudeenergiegesetz zu sorgen.
Der am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf werde vielen Hausbesitzern zum Verhängnis werden, warnte der Fachverbandes SHK (Sanitär, Heizung, Klima) Mecklenburg-Vorpommern am Montag. Ohne ausreichende Übergangsfristen und eine Anpassung bei den geplanten Förderungen werde ein sozialverträglicher ökologischer Umbau nicht gelingen.
Die Branche erwarte ein klares Signal von allen demokratischen Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern, zum Wohle der Einwohner dieses Bundeslandes. Dem Verband zufolge gibt es derzeit in MV mehr als 340.000 Gas- und Ölheizungen. Etwa die Hälfte der Anlagen sei älter als 20 Jahre. Von den rund 390.000 Wohngebäuden im Land wurden demnach etwa zwei Drittel vor 1990 errichtet.
Laut SHK-Verband kommen vor allem bei älteren Häusern mit niedrigem Sanierungsstand enorme Kosten auf die Besitzer zu. So werde teilweise eine komplette energetische Sanierung nötig sein, um die für eine Wärmepumpe nötige Vorlauftemperatur zu erreichen. „Da Fernwärme im überwiegenden Teil des Landes keine Option ist und Biomasse von der Förderung ausgeschlossen, bleibt dann nicht mehr viel“, meinte Verbandsgeschäftsführer Kay Wittig.
Die Bundesregierung hatte die Reform des Gebäudeenergiegesetzes am Mittwoch beschlossen, wenn auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) seine Bedenken zu Protokoll gab. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es dürften damit keine reinen Gas- oder Ölheizungen mehr neu installiert werden. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Wittig monierte, die im Gesetz geplante Förderung betreffe ausschließlich den Heizungstausch und nicht die energetische Sanierung.