Freitag, 29.November 2024 | 16:27

Missbrauch der Stieftochter: Mehrjährige Haft gefordert

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Im Prozess um sexuellen Missbrauch gegen einen 59-jährigen Mann aus Nordwestmecklenburg liegen die Erwartungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum Urteil weit auseinander.

Die Anklagebehörde forderte nach Abschluss der Beweisaufnahme am Dienstag am Landgericht Schwerin wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs der Stieftochter acht Jahre und vier Monate Gefängnis. Sie sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte an dem anfangs 13 Jahre alte Mädchen zwischen 2016 und 2021 in mindestens neun Fällen vergangen hat.

Die Verteidigung beantragte hingegen einen Freispruch, da nicht alle Zweifel an den Aussagen der Stieftochter ausgeräumt seien. Die inzwischen 19-Jährige leide möglicherweise an einer Borderline-Störung, was zu unbewussten falschen Bezichtigungen führen könne. Auch sei denkbar, dass die von ihr erhobenen Vorwürfe erst von den Ermittlern „hineingefragt“ wurden. Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Er war im Sommer 2022 festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Staatsanwalt wertete die Aussagen, die die Stieftochter bei der Polizei und dann vor Gericht gemacht hatte, hingegen als glaubhaft und stützte darauf auch maßgeblich seine Einschätzung der Vorgänge. Außerdem habe der Angeklagte sexuell zweideutige Aufforderungen per Internet-Messenger an das Mädchen geschickt und sei einschlägig vorbestraft. Bereits 1999 sei der Angeklagte wegen ähnlicher Delikte zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil im aktuellen Fall soll am 27. April verkündet werden.

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