Der Handelsverband Nord fordert eine Ausweitung der Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommerns Badeorten auf das Niveau von Schleswig-Holstein.
„Wir wünschen uns eine Gleichstellung mit den dortigen Regeln“, sagte der Verbandsgeschäftsführer für MV, Kay-Uwe Teetz, der Deutschen Presse-Agentur. In Schleswig-Holstein begann die Sonntagsöffnung schon im März, in MV startet sie erst an diesem Wochenende.
Der Chef des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga in MV, Lars Schwarz, bezeichnete es gar als tragisch, wenn das Nachbar-Bundesland, mit dem man ja in Konkurrenz um die Urlauber stehe, großzügigere Regelungen habe. Von diesem Wochenende an können die Geschäfte in Mecklenburg-Vorpommerns Badeorten wieder sonntags öffnen.
Die Bäderregelung in MV gilt vom 15. April bis 30. Oktober in 62 Orten, Ortsteilen und herausragenden Freizeiteinrichtungen. In den Welterbestädten Wismar und Stralsund darf an zwölf Sonntagen geöffnet werden. Wenn Ostern in den Monat März fällt, beginnt die Bäderregelung bereits am 15. März. Geöffnet werden darf sonntags von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die aktuelle Bäderverkaufsverordnung gilt bis zum 14. April 2024. Das zuständige Wirtschaftsministerium in Schwerin zeigt sich offen für Veränderungen. „Vor dem Hintergrund des zeitlichen Auslaufens prüft das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern aktuell, wie eine mögliche Neuregelung der Bäderverkaufsverordnung ab 2024 ausgestaltet werden könnte“, erklärte eine Sprecherin. „In diese Prüfung wird selbstverständlich auch die touristische Wettbewerbssituation mit dem Nachbarbundesland Schleswig-Holstein einbezogen werden.“