Dienstag, 26.November 2024 | 07:43

Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Haltung zu Schwarzfahren wird entspannter

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Wer ohne Fahrschein erwischt wird, muss eine Geldstrafe zahlen. Wer das nicht will oder kann, muss sogar ins Gefängnis. Das finden inzwischen immer mehr Menschen nicht mehr angemessen, zeigt eine Umfrage.

Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger finden die Idee gut, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Plattform „Frag den Staat“. In der Regel muss, wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, eine Geldstrafe bezahlen.

Die Meinungsforscher hatten erst gefragt, ob die Teilnehmer der Umfrage es richtig finden, dass Schwarzfahrer, die die Geldstrafe nicht zahlen, eine Gefängnisstrafe antreten müssen. Hier ist die Bevölkerung gespalten: Die Hälfte der Wahlberechtigten findet das richtig. 45 Prozent der Bundesbürger sind dagegen. Rund fünf Prozent der Befragten hatten dazu keine Meinung oder machten keine Angaben. Gegen die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahrer sprachen sich vor allem Anhänger der Grünen und der Linkspartei aus.

Mehrheitlich richtig finden die geltende Rechtslage in dieser Frage die Anhänger aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien. Die Antworten auf die zweite Frage, ob Schwarzfahren künftig in Deutschland so wie Falschparken als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen gehandhabt werden sollte, lassen jedoch eine große Offenheit für eine Reform erkennen. Den Angaben zufolge fänden 69 Prozent der Bundesbürger eine solche Änderung richtig. Lediglich ein Viertel der Bevölkerung wäre dagegen.

Der Bundestag berät aktuell über eine Reform des Sanktionenrechts, die unter anderem kürzere Ersatzfreiheitsstrafen vorsieht. Am kommenden Montag soll es dazu eine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben. Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, sitzt die Summe alternativ im Gefängnis ab. Die Zahl der Tage, die Betroffene dann hinter Gitter verbringen müssen, entspricht den Tagessätzen, zu denen sie verurteilt wurden. Der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht künftig eine Halbierung der Zahl der Hafttage vor.

Die von Politikern der SPD, der Linken und der Grünen vorgeschlagene Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ist nicht Teil dieser geplanten Reform. Erste Vorschläge dazu, wie man künftig mit der sogenannten Beförderungserschleichung umgehen will, sollen aber bald kommen.

„Das Fahren ohne Fahrschein gehört nicht ins Sanktionenrecht, sondern wird im Rahmen der von mir ebenfalls geplanten Reform des besonderen Teils des Strafgesetzbuches überprüft werden“, sagt Buschmann. Der FDP-Politiker verspricht: „Dazu wird es im Laufe dieses Jahres einen Entwurf geben.“ Er fügt hinzu: „Das ist in der Koalition auch bekannt.“ Das mag ein Seitenhieb auf Rechtspolitiker der Ampel sein, die sich in Debatten zur Reform des Sanktionenrechts immer wieder auch zum Schwarzfahren geäußert hatten.

Dass es da einen Zusammenhang gibt, ist klar. Denn das Fahren ohne gültigen Fahrschein gehört zu den Delikten, die am häufigsten Anlass für eine Ersatzfreiheitsstrafe sind. Die Landesregierungen von Berlin und Bremen hatten bei der Justizministerkonferenz im vergangenen Juni einen Antrag zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein eingereicht. Eine Mehrheit fand sich dafür damals nicht. Dazu, wo er selbst genau in dieser Frage steht, lässt sich Buschmann nicht in die Karten schauen. Er habe dazu „eigene Vorstellungen, aber das werden wir erst in die Koalition besprechen“, sagt er. Und: „Da gibt es auch nicht nur Schwarz oder Weiß, sondern eine ganze Reihe verschiedener Modelle.“

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