Samstag, 30.November 2024 | 03:40

Pegel: Sicherheit wiegt schwerer als Recht auf Waffenbesitz

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Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) plädiert für eine restriktive Umsetzung des deutschen Waffenrechts und hält auch eine Verschärfung für denkbar. „Wir haben gute Gesetze. Aber noch besser geht immer. Waffen zu besitzen, sollte eine absolute Ausnahme sein“, betonte Pegel in einer am Sonntag in Schwerin verbreiteten Mitteilung. Die Gewährleistung der Sicherheit der Menschen müsse mehr Gewicht haben, als das individuelle Recht, eine Waffe zu besitzen.

Das Attentat auf Mitglieder der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas in Hamburg mit insgesamt acht Toten hatte die Debatte um eine Änderung des Waffenrechts neu belebt. Die Schussverletzung eines Polizisten durch einen Angehörigen der sogenannten Reichsbürger-Szene in Baden-Württemberg rückte auch das Waffenverbot für Extremisten wieder in den Fokus.

Nach Angaben Pegels sind in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 19.719 Personen legal in Besitz von insgesamt 86.635 Schusswaffen. Dabei handele es sich vor allem um Jäger und Sportschützen oder auch Waffensammler. Hinzu kämen 13.514 Menschen, die als Inhaber eines Kleinen Waffenscheins zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt sind.

Sorge bereite ihm, dass im Nordosten auch 51 als Rechtsextremisten eingestufte Personen und 8 sogenannte Reichsbürger über eine Waffenbesitzkarte verfügten. Insgesamt etwa 300 Schusswaffen seien darin eingetragen. Weitere 51 Rechtsextremisten sowie 14 Reichsbürger und ein Unterstützer einer ausländischen extremistischen Bestrebung besäßen den Kleinen Waffenschein.

Da bei Extremisten die Gefahr gewaltsamer Aktivitäten grundsätzlich hoch sei, sei deren Entwaffnung besonders wichtig, betonte der Minister. Tatgelegenheiten würden reduziert, wenn man den potenziellen Gewalttätern den Zugang zu legalen Waffen nehme. „Unser Ziel, keine Waffen in den Händen von Extremisten, ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, erklärte Pegel.

Dafür teile der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse den kommunalen Waffenbehörden mit, die dann prüften, ob die waffenrechtliche Erlaubnis mangels Zuverlässigkeit entzogen werden müsse. Dies sei in den zurückliegenden fünf Jahren 24 Mal geschehen, 2021 allein 10 Mal. In den vergangenen zwei Jahren wurden laut Pegel aus diesem Grund zudem zwei Anträge auf Waffenscheine abgelehnt und sechs Rechtsextremisten wurde der Waffenbesitz auf Lebenszeit verboten. Seit 2018 sei auch 27 sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern die waffenrechtliche Erlaubnis rechtskräftig entzogen worden.

Pegel räumte ein, dass die angestrebte Entwaffnung von Extremisten durch anderweitige staatliche Sicherheitsinteressen gebremst werde. Die Hinweise des Verfassungsschutzes stammten mitunter aus verdeckten Ermittlungen der Polizei und Nachrichtendienste. Die Quellen könnten nicht vor Gericht ohne Gefahr für die künftige Ermittlungsarbeit und auch für die Auskunftspersonen offenbart werden. „Dann können auf diese Informationen gestützte Waffenentziehungen in einem gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls nicht durchgesetzt werden“, erklärte Pegel.

Nach seinen Angaben verstärkten die zuständigen Behörden die Kontrollen der Waffenaufbewahrung. 2022 seien 2534 Personen überprüft worden, gut 20 Prozent mehr als im Jahr davor. In neun Fällen sei aufgrund waffenrechtlicher Verstöße die Waffenerlaubnis widerrufen worden. Wegen Verstößen gegen das Waffengesetz seien zudem 25 Strafanzeigen und 91 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gestellt worden.

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