Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) hat Kritik an der Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags geäußert.
Betroffen seien von der Reform vor allem Bundesländer, in denen Parteien bei Wahlergebnissen relativ dicht beieinander lägen, erklärte Pegel am Freitag. „Das wären bei den Wahlergebnissen der jüngsten Bundestagswahl 2021 vor allem Brandenburg, das Saarland und wir in Mecklenburg-Vorpommern. In meinen Augen kann niemand wollen, dass Wähler so verprellt werden.“ Das neue Wahlrecht greift nicht rückwirkend, sondern erst bei der nächsten Bundestagswahl.
MV werde im Bundesrat noch einmal „nachdrücklich“ auf diese Folgen hinweisen, so Pegel. Da das Bundeswahlgesetz aber nicht die Zustimmung des Bundesrats bei einer Änderung brauche, seien die Möglichkeiten im Bundesratsverfahren begrenzt.
Dem am Freitag im Bundestag beschlossenen Gesetz zufolge soll das Parlament dauerhaft auf 630 Sitze schrumpfen. Die vorgesehenen Neuerungen bei Erst- und Zweitstimme führen dazu, dass in bestimmten Fällen die Bewerber mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis nicht mehr automatisch als Direktkandidat oder -kandidatin in den Bundestag einziehen. Gestrichen wurde auch die sogenannte Grundmandatsklausel – sie bewirkt, dass eine Partei auch dann nach ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat.