Vor einigen Tagen haben die Stadtwerke-Kunden ein Schreiben erhalten, in dem die wichtigsten Informationen zur gesetzlichen Energiepreisbremse – rückwirkend ab dem 01.01.23 – mitgeteilt wurde.
So wird beispielsweise die Preisdeckelung für die Monate Februar und März mit dem Abschlag für April berücksichtigt. Was das jetzt genau bedeutet und was die Kunden der Stadtwerke noch wissen müssen, haben von Sylvia Bartsch, Sprecherin des Unternehmens, in Erfahrung gebracht…