Sieben Jahre nach der Insolvenz der German Pellets GmbH in Wismar in Mecklenburg-Vorpommern hat vor dem Schweriner Landgericht ein Prozess gegen den ehemaligen Miteigentümer und Geschäftsführer begonnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 66-Jährigen vor, bereits seit März 2015 von der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens gewusst zu haben, dennoch meldete er erst im Februar 2016 Insolvenz an. Das Unternehmen sah sich 2016 als Weltmarktführer. Durch die Insolvenz verloren nach Angaben der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger rund 17.000 Kleinanleger in Deutschland 270 Millionen Euro. Sie hatten ihr Geld in Form von Anleihen und Genussscheinen in die Firma investiert, die Holzpellets zum Heizen produzierte und handelte.
Etwa 1500 Gläubiger meldeten Forderungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro an, wie Insolvenzverwalter Nicolas Rebel auf Anfrage mitteilte. Im Einzelnen wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Geschäftsführer 87 Straftaten vor, darunter Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug, Bankrott, Untreue, Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Arbeitsentgelten. Mitangeklagt sind die 39-jährige Tochter des Geschäftsführers und ein 41-jähriger ehemaliger leitender Angestellter der Firma.
Laut Anklage bestellte German Pellets trotz Zahlungsunfähigkeit weiterhin Waren und Dienstleistungen, stellte 3,7 Millionen Euro für den Kauf eines belgischen Kohlekraftwerks bereit und gab gegenüber einer Bank falsche Lagerbestände an, die als Sicherheit für Darlehen dienten. Ferner soll das Unternehmen demnach betrügerische Ver- und Rückkäufe getätigt, falsche Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und Sozialabgaben für die Mitarbeiter in Höhe von 176.000 Euro nicht bezahlt haben. Von den betroffenen Kleinanlegern sind nur jene in der Anklage berücksichtigt, die seit dem Frühjahr 2015 Anleihen und Genussscheine im Wert von 7,2 Millionen Euro zeichneten.
Dem ehemaligen Geschäftsführer wird zur Last gelegt, in Anbetracht der mutmaßlichen Zahlungsunfähigkeit ihnen gegenüber falsche Angaben gemacht zu haben. Die Angeklagten äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Ein Verteidiger des Hauptangeklagten wies in einem sogenannten Opening Statement die Vorwürfe insgesamt als nicht zutreffend zurück. „Die Vorwürfe sind in der verlesenen Form unzutreffend. Insbesondere ist unzutreffend der Vorwurf, die drei Angeklagten hätten sich rechtlich zu einer Bande zusammengeschlossen“, sagte der Verteidiger weiter. Die Insolvenz sei eingetreten, nachdem ein langjähriger Geldgeber sich im Januar 2016 überraschend zurückgezogen habe.
Das Gericht wies unterdessen darauf hin, dass einige Anklagepunkte wegen geringer Bedeutung für das gesamte Verfahren eingestellt werden könnten. Für den Prozess wurden Termine bis August angesetzt.