Dienstag, 26.November 2024 | 07:51

Finanzminister: Haben U-Ausschuss im Dezember informiert

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Die Vernichtung von Steuererklärungen der Klimastiftung MV durch eine Mitarbeiterin des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten ist laut Finanzministerium kurz vor Weihnachten 2022 dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mitgeteilt worden. Dies erklärte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Bereits sieben Monate zuvor hatte der Leiter des Finanzamtes Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet.

Nach Darstellung der Ermittler hatte eine Mitarbeiterin des Finanzamtes Steuerakten der Stiftung in einer Kurzschlussreaktion verbrannt, nachdem sie gemerkt hatte, dass sie schon seit einiger Zeit bei ihr zur Bearbeitung lagen. Nach den Unterlagen war fieberhaft gesucht worden. Die Frau offenbarte sich ihrem Vorgesetzten, der Anzeige erstattete. Das Verfahren gegen sie wurde gegen eine Geldauflage im Herbst 2022 eingestellt.

Die oppositionellen Grünen warfen nun Finanzminister Heiko Geue (SPD) und Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) vor, bereits seit Anfang Mai von dem Vorfall gewusst, das Parlament und die Öffentlichkeit jedoch nicht informiert zu haben. Monatelang hatte die politische Öffentlichkeit gerätselt, wo die Steuerunterlagen abgeblieben sein könnten.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Harald Terpe, erklärte, das Finanzministerium habe den Finanzausschuss Mitte Mai wissen lassen, dass keine Informationen über verloren gegangene oder verschwundene Steuerunterlagen vorlägen. Im Oktober habe die Landesregierung Auskünfte zum Verbleib der Akten unter Hinweis auf das Steuergeheimnis verweigert.

Die Stiftung soll 9,8 Millionen Euro Schenkungssteuer für 20 Millionen Euro Kapital von der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 zahlen. Die Stiftung ist dagegen vor Gericht gezogen, das Verfahren läuft noch.

Das Finanzministerium beteuerte am Freitag erneut, dass es bis zum Bekanntwerden der aktuell in den Medien erhobenen Vorwürfe wegen des Steuergeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterin daran gehindert gewesen sei, sich zur Vernichtung der Steuererklärungen zu äußern. Die Mitteilung vom 22. Dezember 2022 an den Untersuchungsausschuss sei möglich gewesen, weil der Ausschuss zur Vertraulichkeit verpflichtet sei.

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