Der Unfall mit zwei über Bord gerutschten Kränen im Rostocker Hafen war spektakulär. Beim juristischen Nachspiel geht es um hohe Schadenersatzforderungen und das Ausloten von Kompromissen.
Rund drei Jahre nach dem Unfall beim Verladen zweier Kräne im Rostocker Überseehafen suchen Versicherer und Verlader vor Gericht nach einer gütlichen Einigung. Es geht um eine Schadenersatzforderung in Höhe von etwa 7,5 Millionen Euro. Die beiden neuen Kräne des Typs LHM 550 waren am 31. Januar 2020 beim Verladen auf das unter niederländischer Flagge fahrende Schwergutschiff „Jumbo Vision“ in das Hafenbecken gefallen.
Nach damaligen Angaben des Kranherstellers Liebherr-MCCtec Rostock kosteten die Kräne drei bis fünf Millionen Euro. Bei dem Unfall waren zwei Arbeiter leicht verletzt worden. Den Angaben zufolge stand einer der beiden Kräne bereits auf dem Schiff. Als der zweite Kran hinaufgehoben wurde, kam es zu der Havarie. Es liefen dabei auch geringe Mengen Öl und Diesel aus.
Klägerin ist der alleinige Sach- und Schadensversicherer der Liebherr GmbH. Die Klage richtet sich nach Angaben des Rostocker Landgerichts gegen ein Hafenumschlagsunternehmen. Der Termin für die Güteverhandlung war bereits einmal verschoben worden. Eine Güteverhandlung ist eine Zivilverhandlung, bei der beide Seiten zunächst einmal darüber sprechen, ob eine Einigung gefunden werden kann. Der Termin ist am kommenden Donnerstag um 13.30 Uhr am Landgericht Rostock vor der Kammer für Handelssachen.
Die jeweils rund 400 Tonnen schweren Kräne waren etwa sechs Wochen nach dem Unfall mit dem Schwimmkran „Hebo Lift 9“ elf Meter tief aus dem Wasser geborgen worden. Zuvor waren die beiden etwa 50 Meter langen und 35 Tonnen schweren Ausleger der Kräne mit Hilfe von Tauchern an Land gebracht worden. Dazu hatten Spezialisten des Baltic Taucherei- und Bergungsbetriebs die Ausleger zuvor gelöst und zerteilt. Der Unfall hatte sich im Hafenbecken B ereignet, das
landeinwärts auf der Seite hinter dem Fährhafen liegt.