Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die von der Europäischen Union im Dezember gewährte Möglichkeit zur Entschuldung seiner Kommunen nutzen.
Dies betreffe Verbindlichkeiten aus dem ehemaligen DDR-Wohnungsbau. „Insgesamt belaufen sich die Altverbindlichkeiten aus der kommunalen Wohnungswirtschaft in MV auf über 250 Millionen Euro. Diese belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so Investitionen in kommunale Wohnungsbestände“, teilte Innenminister Christian Pegel am Samstag in Schwerin mit.
Ab 2023 will das Land daher jährlich 25 Millionen Euro zur Entschuldung bereitstellen. Bisher seien über den kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2021 und 2022 lediglich insgesamt 30 Millionen Euro an 300 Kommunen vergeben worden.
Die Bundesrepublik hatte auf Bitten des Landes bei der EU-Kommission eine Klarstellung eingefordert, inwieweit eine Unterstützung auch gewährt werden darf, wenn die Kommunen noch im Besitz der betreffenden Wohnungen sind. Dies war den Angaben nach bisher aus Sorge vor einem Verstoß gegen das Beihilferecht vermieden worden. Wie das Land nun mitteilte, ist dies aus Sicht der EU zulässig.
Aus Sicht des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) sollten auch Wohnungsgenossenschaften bei der Entschuldung unterstützt werden. Den Angaben nach wurden auch sie durch DDR-Altschulden belastet. Auf rund 400 Millionen Euro belaufen sich diese laut VNW bei den dort organisierten Gesellschaften, daher fehlen demnach circa ein Euro pro Quadratmeter an Mitteln, die nicht in Sanierung und Modernisierung des Bestands investiert werden können. „Die Lösung der Altschuldenfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, so Verbandsdirektor Andreas Breitner.