Ob die ehemaligen Zulieferer der insolventen MV-Werften-Gruppe einen finanziellen Schaden davontragen, hängt laut dem Insolvenzverwalter vor allem von der Art der Forderungen ab.
„Ich gehe jedoch davon aus, dass offene Forderungen bei Antragstellung allenfalls im hohen einstelligen bzw. niedrigen zweistelligen Millionenbereich bestanden“, sagte Insolvenzverwalter Christoph Morgen am Donnerstag in Wismar. Darüber hinausgehende Beträge beziehen sich demnach auf angebliche Schadenersatzansprüche, die bislang weitestgehend bestritten seien. Die „Schweriner Volkszeitung“ hatte zuvor darüber berichtet.
Bei der Frage, ob ein Zulieferer seine geleistete Arbeit trotz Insolvenz noch bezahlt bekommt, entscheidet den Angaben nach die Gläubiger-Reihenfolge. Wer beispielsweise Einrichtung für das Kreuzfahrtschiff „Global One“ geliefert hat, die noch nicht eingebaut wurde, der hat Anspruch auf Rückgabe der Produkte. Wer hingegen Dienstleistungen wie Elektriker-Arbeiten ausgeführt hat – dessen Rechnung aber noch offen ist – der könnte unter Umständen leer ausgehen. Hier entscheidet, wie viel Geld noch übrig ist, nachdem vor allem diejenigen ausgezahlt wurden, die den Schiffbau in Wismar finanziell abgesichert hatten: Hierzu gehört auch das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Morgen rechnet damit, dass das Verfahren für die acht Gesellschaften der zu Beginn des Jahres 2022 pleite gegangenen MV-Werften-Gruppe noch Jahre dauern kann. Erst am Ende könne dann eine Bilanz gezogen werden.