Für die Vergewaltigung einer 87-jährigen Frau und die Nötigung einer weiteren Seniorin im selben Wohnhaus muss ein Mann für vier Jahre und sieben Monate in Haft.
Das Landgericht Stralsund sprach den 36-jährigen Angeklagten am Mittwoch in beiden Fällen und zugleich wegen Diebstahls schuldig. Der mehrfach vorbestrafte Mann aus dem Landkreis Rostock wurde zugleich in eine Entzugsklinik eingewiesen und muss dem 87-jährigen Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Vor der Therapie in der Suchteinrichtung müssen mindestens sieben Monate Haft abgegolten sein, sagte Richter Kai Klingmüller. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verurteilte hatte gemäß einer Vereinbarung von Landgericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Vereinbarung sah vor, dass das an Demenz erkrankte Opfer bei einem Geständnis nicht vor Gericht aussagen muss. Und die Haftstrafe sollte zwischen viereinhalb bis fünf Jahren liegen.
„Ich räum das alles ein“, sagte der 36-jährige Mann danach zu Verhandlungsbeginn am Landgericht. Er bedauere zudem, was vorgefallen sei. Der Mann aus dem Landkreis Rostock war Anfang Oktober 2022 bei einem Nachbarn des Opfers in dem Mehrfamilienhaus zu Besuch, dort hatte man reichlich Alkohol getrunken. Dann hatte der 36-Jährige bei der 87-Jährigen angeklopft. Dieses Zeichen hatten die Hausbewohner unter sich abgesprochen, wenn sie sich gegenseitig besuchten.
Der große, etwa 130 Kilogramm schwere Verurteilte drängte die deutlich kleinere Seniorin in ihr Wohnzimmer, entkleidete und vergewaltigte sie. Anschließend hatte er die Frau in eine Badewanne gesetzt, ihr 1300 Euro und ein Handy gestohlen und war damit geflüchtet. Später kam heraus, dass der Mann am Vortag im selben Haus unter dem Vorwand, eine Toilette zu brauchen, in die Wohnung einer 78-jährigen Frau wollte.
Diese kam als Zeugin am Mittwoch zu Wort und erkannte den Mann auch wieder. Sie hatte den Eindringling lautstark abgewehrt und mit Polizei gedroht. Ihre Hinweise führten damals auch auf die Spur des 36-Jährigen, der vermutlich von seinem Gastgeber erfahren hatte, dass bei dem Opfer auch Geld zu holen war.
Richter Klingmüller sagte, dass es sich um eine „hässliche Tat“ handele. Wie die Anhörung der Tochter des Opfers aber gezeigt habe, seien in diesem Fall nicht so schwere psychische Folgen bei dem Opfer aufgetreten wie bei vergleichbaren Vergewaltigungen jüngerer Frauen. Die 87-Jährige hatte den Mann damals noch gefragt, ob er denn keine jüngere Frau finde.
Ihre Mutter habe seit dem Vorfall etwas mehr Angst, sagte die Tochter als Zeugin vor Gericht. Den Missbrauch habe sie insgesamt aber recht gut verkraftet. „Meine Mutter ist hart im Nehmen“, sagte die Zeugin. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine einen Monat kürzere Haftstrafe plädiert.