Mittwoch, 27.November 2024 | 05:37

Behörden sorgen bei Windkraft-Verfahren für Unmut

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Mit einer Stellungnahme in letzter Minute haben Behörden im Rechtsstreit um die Genehmigung einer Windkraftanlage für Unmut beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG) gesorgt.

„Ich spar‘ mir da jetzt jeden Kommentar“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Sperlich am Dienstag bei der Verhandlung einer Untätigkeitsklage eines Windkraft-Planers. Zuvor hatte eine Mitarbeiterin der beklagten Genehmigungsbehörde gesagt, dass kurz vor Verhandlungsbeginn eine bislang fehlende Stellungnahme einer Denkmalschutzbehörde eingegangen sei.

Die Mitarbeiterin hatte zunächst gesagt, dass die Stellungnahme dem Gericht nicht unmittelbar vorgelegt werden könne. Sie habe erst am Morgen von dem Eingang erfahren. Die Stellungnahme sei am Tag zuvor zunächst an einen Mitarbeiter gegangen, der sich im Urlaub befinde. Sichtlich erbost sagte Sperlich darauf hin: „Das kann doch wohl nicht sein.“ Es müsse möglich sein, diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er pausierte die Verhandlung für zehn Minuten und bat die Behördenmitarbeiterin, die Unterlagen zu besorgen.

Das OVG verhandelt am Dienstag drei Untätigkeitsklagen von Windkraft-Planern. Sie sehen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in Nordwestmecklenburg verschleppt und kritisieren denkmalschutzrechtliche Bedenken gegen die Anlagen als unberechtigt.

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