Dienstag, 26.November 2024 | 18:20

Pegel: Verfassungsgerichtsurteil über MV hinaus bedeutend

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen Teile des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern hat nach Ansicht des Schweriner Innenministers Christian Pegel (SPD) Bedeutung über den Nordosten hinaus.

In anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen wie in MV, erklärte Pegel am Mittwoch. Der Minister kündigte an, dem Landtag bis Jahresende einen Entwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes vorzulegen. Dabei würden die Vorgaben aus Karlsruhe eins zu eins umgesetzt.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das Verfahren in Karlsruhe mit angestrengt hatte, sprach von einer Grundsatz-Entscheidung, die auch der Verschärfung von Polizeigesetzen in anderen Bundesländern rechtsstaatliche Grenzen setze. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern war 2020 unter dem damaligen Innenminister Lorenz Caffier (CDU) reformiert worden.

Ein zentraler Punkt für die Richter in Karlsruhe war der Schutz des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Ausgeschlossen ist demnach „das staatlich veranlasste Eingehen einer intimen Beziehung zum Zweck der Informationsgewinnung“. Auch darf niemand als V-Person gewonnen werden, um den eigenen Ehepartner zu bespitzeln.

Andere Beanstandungen betreffen längerfristige Observationen, das Ausspähen und Abhorchen von Wohnungen, Online-Durchsuchungen und die Überwachung von Telekommunikation zum Beispiel übers Handy. Hier geht es jeweils darum, dass die Maßnahme schon in einem zu frühen Stadium erlaubt ist. Nach der Karlsruher Entscheidung ist in der Regel eine konkretisierte oder sogar dringende Gefahr erforderlich.

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