Am Dienstag endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung. Vorige Woche fehlten laut Finanzministerium noch etwa 30 Prozent. Allerdings waren zuletzt mehr Erklärungen eingegangen.
Bis zum vergangenen Donnerstag lagen den Angaben zufolge rund 446.000 Grundsteuer-Erklärungen elektronisch bei den Finanzämtern vor, was einer Eingangsquote von 62 Prozent entsprach. Die nur auf Papier vorliegenden Erklärungen sind noch nicht gezählt worden. Das Ministerium schätzt, dass sie die Eingangsquote um fünf bis zehn Prozent erhöhen könnten.
Der Bund hatte die Frist zur Einreichung der Unterlagen schon einmal verlängert, vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023. Eine weitere Verlängerung gibt es nicht. Können Steuerpflichtige absehen, dass sie die Grundsteuererklärung nicht pünktlich bis zum 31. Januar abgeben können, sollten sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
Selbst das Land schafft es nicht, für alle Grundstücke in der vorgegebenen Zeit die Grundsteuererklärung abzugeben. So gebe es rechtliche Problemlagen bei mehr als zehn Prozent der landeseigenen Land- und Forstflächen, so das Finanzministerium. Die Erklärungsabgabe sei in einigen Fällen etwa wegen laufender Bodenordnungsverfahren aktuell nicht möglich.