Bei den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern gehen kurz vor Ablauf der Abgabefrist mehr Grundsteuer-Erklärungen von Immobilienbesitzern als zuvor ein. Aber noch immer fehlen um die 30 Prozent, wie aus Angaben des Schweriner Finanzministeriums hervorgeht.
Bis zum Stichtag 26. Januar lagen demnach rund 446.000 Erklärungen elektronisch vor, was einer Eingangsquote von 62 Prozent entspricht. Nicht enthalten seien die noch nicht digitalisierten Papiererklärungen. „Vorsichtig geschätzt könnten diese die Eingangsquote um fünf bis zehn Prozent erhöhen“, erklärte eine Sprecherin von Minister Heiko Geue (SPD) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Am 20. Januar hatte das Ministerium eine Eingangsquote von 55 Prozent ohne die noch undigitalisierten Papier-Erklärungen genannt. Am 11. Januar hatte der Finanzminister von etwas über 50 Prozent eingegangener Erklärungen berichtet – einschließlich der noch nicht digitalisierten Erklärungen auf Papier.
Die Abgabefrist endet am Dienstag (31. Januar). Ursprünglich sollten die Erklärungen bis 31. Oktober 2022 bei den Finanzämtern vorliegen, doch die Frist wurde verlängert.
Können Steuerpflichtige absehen, dass sie die Grundsteuererklärung nicht pünktlich bis zum 31. Januar abgeben können, sollten sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Dieser Antrag müsse beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und keine besonderen formellen Ansprüche erfüllen, hieß es. Das sei sogar noch nach Fristende möglich. Ein solcher Antrag müsse aber gut begründet sein. Dies könne etwa eine längere Krankheit oder Abwesenheit sein.
Minister Geue hatte Mitte Januar Verständnis für eventuelle Schwierigkeiten beim Ausfüllen gezeigt und dennoch an die Eigentümer appelliert, die Erklärung zeitnah einzureichen. Bei Fragen stünden die Finanzämter bereit. Er verwies zudem auf mehr als 110 Bürgerforen in der Vergangenheit zu dem Thema.
Wer bis zum 31. Januar nicht abgibt, bekommt nach Worten des Ministers zunächst ein Erinnerungsschreiben. Wer darauf nicht reagiere, müsse mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege. Gehe zu einem Grundstück überhaupt nichts ein, werde der Wert von der Behörde geschätzt.
Die Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die letzte Bewertung lag schon Jahrzehnte zurück.
Auf Grundlage der Bescheide des Finanzamtes legen die jeweiligen Kommunen die Grundsteuer fest, die die Eigentümer zu entrichten haben. Die Steuer kann auf die Miete umgelegt werden, so dass auch Mieter von Veränderungen betroffen sind. Die neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten. Die Kommunen haben vorab zugesagt, die Einnahmen aus dieser Steuer von 2024 auf 2025 in der Summe nicht zu erhöhen. Für einzelne Grundstücke können sich aber durchaus Veränderungen infolge der Neubewertung ergeben. Sie soll künftig alle sieben Jahre vorgenommen werden.