Dienstag, 26.November 2024 | 16:27

„Können selbst entscheiden“: Arztpraxen fordern Ende der Maskenpflicht

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Obwohl die Corona-Pandemie zu Ende geht, müssen Arztpraxen bundesweit von ihren Patienten weiterhin eine Maske einfordern.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert die bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht in Praxen. „Es ist folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun für das Praxispersonal angekündigt hat. Die anderen Bundesländer sollten sich diesem Schritt anschließen“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen laut RND. „Die pandemische Lage ist vorbei.“

So sei die Krankheitslast durch Corona und Grippe „geringer geworden“, betonte Gassen. „Außerdem werden nicht in allen Praxen Hochrisikopatienten behandelt. Es sollte generell den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen überlassen werden, ob sie das Tragen von Masken in ihren Praxen verpflichtend machen wollen.“

Auch der Deutsche Hausärzteverband verlangt laut dem Bericht das Aus der Maskenpflicht. „Aus unserer Sicht bedarf es keiner Verpflichtung durch den Gesetzgeber zum Tragen einer Maske in Arztpraxen“, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth dem RND. „Vielmehr sollen die Praxen eigenständig über ihr Hausrecht entscheiden, ob bei ihnen eine Maskenpflicht gilt oder nicht.“

Bayern hatte am Donnerstag angekündigt, die landeseigenen Maskenpflichten Ende Januar aufzuheben. Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten Einrichtungen müssten ab dem 1. Februar keine Masken mehr tragen, teilte das Gesundheitsministerium in München mit. „Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Das Tragen von Masken werde in bestimmten Situationen weiterhin empfohlen. „Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“

Auch Baden-Württemberg kündigte am Freitag ein Ende der Maskenpflicht für das Praxispersonal an. Die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen gilt aufgrund bundesweiter Regelungen weiter. Die entsprechende Verordnung läuft derzeit bis zum 7. April.

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