Samstag, 16.November 2024 | 03:37

Zeitweise mit 210 km/h unterwegs: Geisterfahrerin auf A20 nach 100 Kilometern gestoppt

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Dass nichts Schlimmes passiert ist, grenzt an ein Wunder: Erst nach rund 100 Kilometern kann am Sonntagvormittag eine Falschfahrerin auf der Autobahn 20 gestoppt werden. Mehrfach hatte die Polizei versucht, die Frau zum Anhalten zu bewegen. Erst das letzte Mittel funktioniert.

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Geisterfahrerin auf der Autobahn 20 gestoppt, nachdem diese rund 100 Kilometer in Richtung Lübeck auf der falschen Seite unterwegs gewesen war. Wie das Polizeipräsidium Neubrandenburg mitteilte, gingen um 7.45 Uhr mehrere Notrufe wegen der Falschfahrerin ein. Sie war mit ihrem Auto in Höhe der Stadt Pasewalk auf die Fahrbahn nach Stettin, aber in Richtung Lübeck aufgefahren.

Sieben Streifenwagen und ein Videowagen wurden nach Polizeiangaben umgehend in den Einsatz geschickt. Doch trotz Martinshorn und Blaulicht, Anhaltesignalen sowie Handzeichen der Beamten bei Sichtkontakt habe die Frau nicht angehalten. Eine eingerichtete Kontrollstelle in Höhe der Abfahrt Altentreptow ignorierte die 37-Jährige aus Polen ebenfalls. Zwischenzeitlich fuhr sie der Polizei zufolge mit ihrem Pkw mehr als 210 Kilometer pro Stunde. Der Verkehr in Richtung Stettin wurde an der Anschlussstelle Grimmen/West von der Autobahn ab- und über eine Bundesstraße umgeleitet.

Um kurz vor halb 9 Uhr konnte das Auto schließlich nach einer Fahrt von rund 100 Kilometern auf der falschen Spur durch den Einsatz eines Nagelgurts gestoppt werden. Personen kamen bei dem Einsatz nicht zu Schaden. „Durch die sofortige Warnmeldung über den Verkehrsfunk, die verkehrsregulierenden Maßnahmen der eingesetzten Beamten und vor allem dem besonnenen Handeln der Kraftfahrer, welche auf der Autobahn in Richtung Stettin unterwegs waren, konnten größere Schäden verhindert werden“, schreibt die Polizei.

Warum die 37-Jährige weder bei der nächsten Gelegenheit abgefahren ist noch sämtliche Anhaltesignale der Polizei ignoriert hat, ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen. Die Untersuchung der Verkehrstüchtigkeit ergab demnach keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung. Gegen die Fahrerin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

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