Freitag, 29.November 2024 | 09:46

Wohngeldreform öffnet Hilfsleistung für mehr Menschen

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Die Landesregierung rechnet durch die Reform des Wohngeldes mit einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten.

„Die Einkommensgrenzen steigen bis in die unteren mittleren Einkommen hinein“, sagte Bauminister Christian Pegel am Donnerstag in Schwerin. Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente unter 1500 Euro oder Alleinstehende mit einem Lohn unter 2000 Euro könnten demnach ab 1. Januar Wohngeld beantragen. Die Einkommensgrenzen seien jedoch variabel und nicht starr.

Insgesamt rechnet das Ministerium mit einer Verdreifachung der möglichen Bezieher im Land von derzeit 22.000 Haushalten auf dann 66.000. Ob man selbst berechtigt ist, können Bürgerinnen und Bürger den Angaben nach mithilfe des digitalen Wohngeldrechners des Zweckverbandes elektronische Verwaltung prüfen.

Der Erfolg der Reform hängt laut Pegel jedoch von der Umsetzung ab. Die Kommunen stehen demnach vor großen Herausforderungen, er rechne mit einer Häufung von Anträgen im neuen Jahr. Der Minister bat daher um Geduld und versicherte: „Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt“.

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