Man braucht nicht unbedingt eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Viele Neuerungen und Gesetze, die 2023 kommen werden, stehen schon fest. Diese Änderungen werden für Mobilität und Reise wichtig, wie unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dem ADAC und Stiftung Warentest mitteilt.
Nachfolger für 9-Euro-Ticket – Deutschlandticket geht an den Start
Zu Beginn des Jahres 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Für 49 Euro pro Monat können damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Das Deutschlandticket ist ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Mobilitätswende, so die Verbraucherzentrale NRW, auch wenn das Ticket für den Preis vorwiegend für Berufspendler oder Reisende interessant ist, die auf längeren Strecken unterwegs sind. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.
Anders als das 9-Euro-Ticket soll es das Deutschlandticket nur in elektronischer Form geben, also entweder als digitales Ticket auf dem Smartphone oder als Chipkarte. Wer bereits ein regionales oder lokales Abo-Ticket besitzt und zum Deutschlandticket wechseln möchte, wird nach Aussage der Verkehrsverbünde rechtzeitig über entsprechende Möglichkeiten informiert.
Bewertungen für Crashtests werden verschärft
2023 sollen die Kriterien beim Thema Sicherheit verschärft werden. Die Crashtest-Organisation Euro NCAP passt die Bewertungen dementsprechend an. Insbesondere sollen vorausschauende Assistenzsysteme stärker berücksichtigt werden. Dadurch wird es schwieriger, eine Fünf-Sterne-Bestbewertung zu bekommen.
Deutsche Bahn zahlt keinen Ausgleich mehr bei Wetterproblemen
Ab Juni 2023 gelten neue EU-Fahrgastrechte. Dann soll die Bahn keine Entschädigung mehr zahlen müssen, wenn außergewöhnliche Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen pünktliches Ankommen oder überhaupt das Ankommen eines Zuges verhinderten. Auch wenn Pandemien oder der Suizid eines Menschen den Bahnverkehr beeinträchtigten, wäre die Bahn dann nicht mehr zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Besser soll es für Bahnreisende mit Fahrrad werden, denn neue oder umgerüstete Züge müssen künftig für mindestens vier Räder eine Mitnahmemöglichkeit vorsehen.
Keine Erhöhung der CO2-Abgabe auf Diesel und Benzin
Ursprünglich sollte ab 1. Januar 2023 die CO2-Abgabe erhöht werden. Das hätte eine Erhöhung der Preise bei Benzin- und Dieselkraftstoffen bedeutet. So bleibt der Preis für eine ausgestoßene Tonne CO2 weiterhin bei 30 Euro, Anfang 2024 wird er dann auf 35 Euro erhöht. Umgerechnet ergibt das einen Aufschlag auf den Liter Benzin beziehungsweise Diesel von rund 1,5 Cent.
Verringerte Förderung für E-Autos
Die Förderung für Elektroautos mit einem Kaufpreis bis 40.000 Euro beträgt 2023 nach 6000 nur noch 4500 Euro (+ 2250 Euro voraussichtlichem Herstellernachlass, 2022: 3000 Euro), bei E-Autos bis 65.000 Euro statt 5000 Euro nur noch 3000 Euro (+ 1500 Euro voraussichtlicher Herstellernachlass, 2022: 2500 Euro). Für Plug-In-Hybride, deren Anschaffung bisher mit bis zu 6750 Euro bezuschusst wurde, entfällt die Förderung komplett.
Führerscheine müssen umgetauscht werden
2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre alten Führerscheine austauschen. Dies muss bis zum 19. Januar 2023 über die Bühne gegangen sein. Danach wird das Dokument ungültig. Wer damit in eine Kontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem könne es laut ADAC im Ausland Probleme mit abgelaufenen Dokumenten geben. Wer bereits einen EU-Scheckkartenführerschein hat, muss nichts unternehmen, sofern dieser nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.
Masken im Verbandskasten
Neu verkaufte Verbandskästen für Autos müssen laut Bundesvereinigung Verbandstoffe und Medicalprodukte (BVMED) gemäß einer neuen DIN-Norm ab 1. Februar 2023 zwei medizinische Masken enthalten. Alte Verbandskästen dürfen aber weiter genutzt werden. Hier müssten auch keine Masken dazugelegt werden, sagt der ADAC.