Mittwoch, 27.November 2024 | 19:50

Was ändert sich 2023 …bei Ernährung und Gesundheit?

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Das Jahr 2022 war turbulent, aber immerhin gehören Lockdowns und strenge Corona-Maßnahmen mittlerweile der Vergangenheit an. Wie sich die Lage 2023 entwickeln wird, bleibt ungewiss. Dafür weiß die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, was sich definitiv im Bereich Gesundheit und Ernährung ändert.

Ehepaare dürfen in Gesundheitsfragen füreinander entscheiden

Vorteil für Ehepaare, die noch keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gemacht haben: Ab dem 1. Januar können Ehepaare für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum von sechs Monaten füreinander in Gesundheitsfragen entscheiden, wenn ein Ehepartner dazu gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist. Der zeitliche Beginn muss von einem Arzt bestätigt werden. Dieser ist während des gesamten Zeitraums auch von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Haben sich die Eheleute allerdings getrennt, gilt dieses Vertretungsrecht natürlich nicht.

Krankenkassen können mehr Geld verlangen

Ab neuen Jahr dürfen die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen. Ist das der Fall, können Versicherte bis Ende Januar von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die neue Krankenkasse kümmert sich dann um die Kündigung und alles rund um den Wechsel. Aber Vorsicht: Eine Anmeldung bei der neuen Krankenkasse bedeutet nicht gleich Mitgliedschaft. Es gilt immer noch eine Kündigungsfrist von zwei Monaten bis zum Monatsende. In der Zeit werden dann auch die höheren Beiträge fällig. Ob die Mitgliedschaft teurer wird, erfahren gesetzlich Versicherte auf der jeweiligen Internetseite Ihrer Krankenkasse oder in der Mitgliederzeitschrift.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Im neuen Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung von 58.050 Euro im Jahr auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4987,50 Euro). Beschäftigte sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Alles, was darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. 2023 steigt auch die Versicherungspflichtgrenze. Die Grenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich versichert sein müssen, steigt von 64.350 Euro jährlich auf 66.600 Euro jährlich (5550 Euro im Monat). Wer mehr verdient, kann sich privat versichern lassen.

Elektronische Patientenakte mit neuen Funktionen

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht seit dem 1. Januar gesetzlich Versicherten zur Verfügung. In der persönlichen Gesundheitsakte findet man alle ärztlichen Behandlungsunterlagen, kann aber auch eigene medizinische Unterlagen hochladen. Ab dem Jahreswechsel kommen neue Funktionen hinzu. Es können zukünftig Daten pseudonymisiert zu Forschungszwecken freigegeben und verwendet werden. Außerdem können Patienten zukünftig elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Laborwerte, Pflegeüberleitungsbögen und weitere Dinge mit der ePA verwalten. Auch können zukünftig Daten aus Apps auf Rezept in der ePA abgespeichert werden. Eventuell gibt es zukünftig auch eine Opt-Out-Lösung für die ePA – auch das darf ab neuem Jahr geprüft werden. Das heißt, die ePA wird dann automatisch für alle Versicherte erstellt. Ein Widerspruch ist aber dennoch möglich.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch elektronisch

Ab 2023 ist der Krankenzettel Geschichte: Von da an gibt es keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Dieser muss ab dem 1. Januar die Daten bei der jeweiligen Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen. Die Arztpraxen und Krankenhäuser senden den Krankenkassen die Krankschreibung digital, wobei die Patienten weiterhin die Papierausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihre Unterlagen erhalten. Natürlich müssen Beschäftigte den Arbeitgeber aber weiterhin über die Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich informieren. Ausgenommen von der neuen Regelung sind aber Physio- und Psychotherapeuten sowie Reha-Einrichtungen und Ärzte, die im Ausland arbeiten. Für Privatversicherte ist diese neue Regelung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht gültig.

E-Rezept soll kommen

Ab Sommer 2023 sollen Versicherte die Möglich­keit haben, E-Rezepte digital mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke papierlos einzulösen. Der Arzt speichert das Rezept in der Telematikinfrastruktur, in der Apotheke müssen die Patienten dann nur ihre elektronische Gesund­heits­karte in das Karten­terminal stecken. Voraus­setzung ist, dass die Patientin und der Patient über eine eGK verfügt.

Neues Kennzeichnungsgesetz für Schweinefleisch

Ab Sommer 2023 soll das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft treten. Stammt das unverarbeitete Schweinefleisch aus deutscher Herstellung, können Verbraucher zukünftig sehen, wie die Tiere gehalten wurden. Die Regelung gilt nicht für importiertes Fleisch. Es gibt bei der Kennzeichnung zukünftig die fünf Kategorien Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio. Später soll diese Regelung auch für Rindfleisch und Geflügel gelten, sowie für die Gastronomie und verarbeitete Fleischprodukte.

Bestimmte Blau- und Grün-Pigmente in Tattoo-Tinten werden verboten

Nachdem im 2022 die Verwendung von mehr als 4000 gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarbe und Permanent Make-up EU-weit beschränkt oder verboten wurde, kommt zum 4. Januar 2023 auch das Aus für die Farbstoffe „Pigment Blue 15:3“ und „Pigment Green 7“. Wegen fehlender besserer Alternativen war für die beiden beliebten Farbstoffe eine längere Übergangfrist gewährt worden.

Tinten für Tattoos oder Permanent-Make-up müssen zudem seit 2022 für diesen Verwendungszweck gekennzeichnet sein. Das Etikett muss eine Liste der Inhaltsstoffe und einschlägige Sicherheitshinweise enthalten. Um bei eventuell später auftretenden Problemen mit Tattoos besser vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, die Etiketten der verwendeten Tattoofarben zu fotografieren und die Fotos aufzubewahren bzw. sich eine Liste der Inhaltsstoffe mitgeben zu lassen. Das Verbot von altbekannten Pigmenten darf aber nicht dazu führen, dass weniger gut untersuchte Substanzen als Ersatz verwendet werden oder gar illegale Pigmente zum Einsatz kommen.

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